Arbeitsrechtsfrühstück
Sarah Neuhaus
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Counsel
Sarah Neuhaus berät Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsrechts. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Compliance, vor allem bei sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren und Fragen der Scheinselbständigkeit. Zudem ist Frau Neuhaus spezialisiert auf den Bereich internationale Mobilität und grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitenden.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Compliance
Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbständigkeit
Grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitenden/Internationale Mobilität
Rechtsanwältin (Counsel) u.a. in nationaler, überregionaler Wirtschaftskanzlei
Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin; Referendariat in Berlin
Deutsch, Englisch