Update zum Netzentwicklungsplan Wasserstoff
Im vergangenen Herbst führte die Bundesnetzagentur erstmals eine Konsultation für den „Szenariorahmen Gas und Wasserstoff“ als Grundlage der neuen Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung durch. Als Nächstes muss der Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 veröffentlicht werden.
Die rechtliche Grundlage für die Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff wurde im letzten Jahr mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ vom 14. Mai 2024 in den §§ 15a-15d EnWG geschaffen (wir berichteten in unseren Ausgaben des H2-Newsletters von Februar und April 2024. Die Netzentwicklungsplanung dient der Einführung eines flächendeckenden engmaschigen Wasserstoffnetzes. Dieses soll zur Entwicklung einer über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehenden nationalen Wasserstoffinfrastruktur beitragen und Wasserstoffverbraucher, -erzeuger und -speicher an diese anbinden. Hierdurch sollen vor allem die Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen dekarbonisiert werden.
Zur Schaffung des notwendigen rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende gemeinsame Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff hat der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage der bisherigen isolierten Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas (§ 15a EnWG a.F.) aufgehoben und durch neue Regelungen ersetzt. Nach § 15a EnWG n.F. haben die Fernleitungsnetzbetreiber in Zusammenarbeit mit den regulierten Wasserstofftransportnetzbetreibern ab 2025 im Zweijahresrhythmus einen nationalen Netzentwicklungsplan für das Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetz, den „Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff“, zu erstellen. Die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff verläuft somit zeitlich parallel und im gleichen Turnus wie die Entwicklung des Netzentwicklungsplans Strom.
Die Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff soll ebenso wie die Netzentwicklungsplanung Strom grob in zwei Schritten erfolgen: Zunächst müssen die Betreiber der Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetze einen Szenariorahmen gemäß § 15b EnWG erstellen, für den die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt. Im Anschluss erstellen die Betreiber auf der Grundlage des Szenariorahmens den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff gem. § 15c EnWG, der nach einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung von der Bundesnetzagentur bestätigt wird.
Die Netzentwicklungsplanung richtet sich an den Bedarfen der verschiedenen deutschen Regionen sowie den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung aus. Zudem sind Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Festlegungen der Systementwicklungsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie lokale oder regionale Wärmepläne angemessen zu berücksichtigen.
Für die gemeinsame Netzentwicklungsplanung waren die Betreiber der Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetze verpflichtet, bis Ende Mai 2024 eine Koordinierungsstelle einzurichten, die die Erarbeitung des Szenariorahmens und Netzentwicklungsplans koordiniert sowie die jeweiligen Entwürfe der Bundesnetzagentur vorlegt und so als zentrale Schnittstelle zwischen der Regulierungsbehörde und den betroffenen Netzbetreibern fungiert. Darüber hinaus soll die Koordinierungsstelle die Planung unterstützend begleiten, unter anderem indem sie eine Datenbank mit den für die Erstellung des Netzentwicklungsplans relevanten Daten erstellt. 2024 war auch der Szenariorahmen erstmals zu erstellen, den die Koordinierungsstelle künftig jeweils bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres der Bundesnetzagentur vorlegen muss.
Die Leitungs- und Netzbetreiber sind ihren Pflichten bislang fristgerecht nachgekommen. Die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) hat am 30. Mai 2024 offiziell die Arbeit aufgenommen und den Entwurf des Szenariorahmens Gas/Wasserstoff der Bundesnetzagentur am 30. Juni 2024 zur Genehmigung vorgelegt.
Für den „Szenariorahmen Gas und Wasserstoff“ als Grundlage der neuen Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung führte die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 2. bis zum 30. September 2024 eine Konsultation durch. Diese erfolgte zeitgleich mit der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Netzentwicklungsplan Strom. Die gleichzeitige Konsultation der Szenariorahmen war ein Novum. Sie soll eine gemeinsame Betrachtung möglicher Entwicklungen erlauben, insbesondere um Querschnittsthemen zwischen den Sektoren besser abzustimmen.
Als Nächstes muss die KO.NEP den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff erstmals bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 veröffentlichen, § 15c Abs. 4 Satz 4 EnWG. Im Jahr 2026 soll die Bundesnetzagentur dann erstmals den Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff genehmigen.

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