Flughafen Lübeck: Planfeststellungsbeschluss hält mit GvW Graf von Westphalen allen Klagen stand
Nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung am 13. und 14. Juni 2018 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) weitere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee abgewiesen. Bereits im Februar war die Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Schleswig-Holstein gescheitert (mehr). Damit blieben sämtliche Klagen gegen das Projekt erfolglos.
Die Klage einer Bürgerin aus Lübeck wurde nach einer geringfügigen Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt (1 KS 5/10); die eines weiteren lärmbetroffenen Privatklägers wurde vollumfänglich abgewiesen (1 KS 3/10). Auch die Klage der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e.V. hatte keinen Erfolg (Az. 1 KS 4/10).
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Lübecker Flughafens hat somit Bestand. In keinem der Verfahren wurde die Revision zugelassen. Die Kläger haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
GvW hat das Land Schleswig-Holstein mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung) und Corinna Lindau, LL.M.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.