GvW erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht – Keine Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen nach über 14 Monaten
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.07.2025 (1 BvR 1949/24) einer Verfassungsbeschwerde eines Lebensmittelunternehmens stattgegeben. Damit hob es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen auf, der der Behörde erlaubt hatte, Ergebnisse einer Lebensmittelkontrolle im Internet zu veröffentlichen.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe stellten klar: Informationen nach § 40 Abs. 1a LFGB müssen „unverzüglich“ erfolgen. Dauert ein gerichtliches Eilverfahren – wie hier allein in der Beschwerdeinstanz über 14 Monate – ohne dass die Verzögerung dem Unternehmen zuzurechnen ist oder sachliche Gründe vorliegen, verletzt eine Veröffentlichung die Grundrechte des betroffenen Unternehmens.
Das Urteil stärkt die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Veröffentlichungen auf dem sogenannten Hygienepranger sind nur dann zulässig, wenn sie zeitnah erfolgen und die Verzögerung sachlich gerechtfertigt ist.
Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Lebensmittelwirtschaft insgesamt. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen im Internet kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – von Umsatzeinbußen bis hin zu dauerhaften Reputationsschäden. Durch die nun getroffene verfassungsgerichtliche Klarstellung erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit und können sich wirksam gegen verspätete Veröffentlichungen zur Wehr setzen.
Das Gericht betonte zugleich, dass eine zeitgerechte Information der Öffentlichkeit weiterhin zulässig und geboten bleibt. Maßgeblich ist aber eine wertende Gesamtbetrachtung im Einzelfall, ob die Veröffentlichung noch unverzüglich erfolgt.
GvW Graf von Westphalen hat das Unternehmen in Karlsruhe vertreten. Für GvW waren Dr. Markus Kraus, Maître en Droit, Partner am Standort München, sowie Johanna Schmitt, LL.M., Associate im Öffentlichen Recht und Lebensmittelrecht, tätig.
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GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
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