GvW Graf von Westphalen berät führende technische Hochschule beihilfenrechtlich im Forschungs- und Entwicklungs-Bereich

GvW Graf von Westphalen berät die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) beihilferechtlich im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Gegenstand der Beratung sind insbesondere Auftragsforschungs- und Forschungskooperationsprojekte. Bei der Forschungskooperation bringen eine öffentliche Forschungseinrichtung und ein Industriepartner spezifische Beiträge für den Projekterfolg ein und teilen die Risiken und Forschungsergebnisse. Demgegenüber zeichnet sich die Auftragsforschung dadurch aus, dass ein Wirtschaftsunternehmen die Forschung quasi an die Forschungseinrichtung outsourct und hierfür die Kosten übernimmt. In beiden Konstellationen können sich komplexe beihilfenrechtliche Probleme stellen. Die Beratung erfolgt in enger Abstimmung mit der Technologietransfer-Abteilung der RWTH.

Die RWTH zählt zu den größten Technischen Universitäten in Deutschland mit mehr als 40.000 Studierenden in 130 Studiengängen. Sie wurde zur Exzellenz-Universität gekürt und ist Mitglied im renommierten Verband „TU9“ der neun führenden deutschen technischen Hochschulen.

GvW Graf von Westphalen berät die RWTH Aachen im EU-Beihilfenrecht durch den Hamburger Partner Dr. Gerd Schwendinger und Katja Göcke.

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