GvW Graf von Westphalen erfolgreich im Markenstreit um "Utopia"-Marke gegen ProSiebenSat.1
Die ProSiebenSat.1 Digital GmbH darf die Marke „Utopia“ nicht für den Warenhandel der Teilnehmer einer geplanten Unterhaltungs-TV-Show benutzen. Dieses Verbot hat das LG Hamburg mit Entscheidung vom 22. 10. 2014 bestätigt. Für den Fall von Zuwiderhandlungen droht der ProSiebenSat.1 Digital GmbH Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 EUR.
Anlass des durch die Utopia GmbH erwirkten gerichtlichen Verbots ist eine für Anfang 2015 geplante Unterhaltungs-TV-Show, bei der nach der Selbstdarstellung von ProSiebenSat.1 15 Teilnehmer für ein Jahr mit 25 Hühnern und einer Weide für zwei Kühe, Ackerland und einer leeren Scheune unter den Augen von 100 Kameras und 60 Mikrofonen als "soziales Experiment" und "unberechenbares Abenteuer" weggeschlossen werden sollen, um sich "eine eigene Gesellschaft aufzubauen". Einziger Kontakt zur Außenwelt sollen das Telefon und das Internet sein, über das die Teilnehmer "zum Beispiel Märkte organisieren" können, auf denen sie Waren an Bewohner der "normalen Welt" verkaufen sollen.
Die Utopia GmbH betreibt Deutschlands führendes Nachhaltigkeitsportal Utopia.de mit über 350.000 Besuchern im Monat. Ziel des Unternehmens mit Sitz in München ist es, Menschen zu einem nachhaltigen Konsumverhalten und Lebensstil zu bewegen. Bereits 80.000 Mitglieder der Utopia-Community nutzen die Plattform zum Austausch und informieren sich im Beratungsangebot des Unternehmens zum nachhaltigen Wirtschaften.
Utopia wird beraten von den Anwälten Dr. Christian Triebe (Hamburg), Dr. Walter Scheuerl (Hamburg), Dr. Ritesh Rajani (Hamburg) und Dr. Kristofer Bott (Frankfurt).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.