GvW Graf von Westphalen führt grundsätzliche markenrechtliche Klärung für Nachfüllprodukte herbei
Das Angebot neutraler Papierhandtuchrollen für gekennzeichnete Handtuchspender anderer Hersteller, die beispielsweise in öffentlichen Waschräumen angebracht sind, verletzt die Markenrechte des Spenderherstellers nicht. Das hat das OLG München, wie zuvor bereits das LG München I, mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. März 2017 festgestellt und ist insoweit der Argumentation von Graf von Westphalen gefolgt (Aktenzeichen: U 2962/16 Kart). Eine gegensätzliche, über 30 Jahre alte Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich damit endgültig überholt.
Anders als vor 30 Jahren, geht heutzutage der Verbraucher als Benutzer öffentlicher Waschräume nicht mehr davon aus, dass sich die auf einem Handtuchspender angebrachte Marke auch auf die eingefüllten Papierhandtücher bezieht. Der Verbraucher ist vielmehr daran gewöhnt, dass Geräte mit Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller befüllt werden können, wie Tintenstrahldrucker, Beutelstaubsauger, Kaffeekapselmaschinen, Nassrasierer oder Seifenspender.
Die Entscheidung kann daher nicht nur Auswirkungen auf den Vertrieb von Hygieneartikeln an gewerbliche Abnehmer haben, beispielsweise für öffentliche Waschräume in der Gastronomie oder in Unternehmen, sondern auch auf das Angebot zahlreicher weiterer Verbrauchsmaterialien im sogenannten Außer-Haus-Geschäft, die in Spendergeräte anderer Hersteller eingefüllt werden können.
Geklagt hatte einer der weltweit führenden Hersteller von Hygieneprodukten, die SCA Hygiene Products Hoogezand B.V., die auch Papierhandtuchspender und -rollen der Marke „Tork“ vertreibt. GvW vertrat in dieser Sache die beklagte Firma ZVN Hygiene + Kaffee GmbH, die u.a. Hygieneartikel und Papiereinwegprodukte vertreibt. Das OLG München hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Gegen die Entscheidung kann noch Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt werden.
In diesem Verfahren wurde die ZVN durch den Hamburger GvW-Anwalt Dr. Christian Triebe (federführend) und Dr. Daniel Michel von GvW München vertreten.
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
Unsere Leistungen

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.