GvW Graf von Westphalen für Commerzbank erfolgreich im Prozess zum Börsengang der Thielert AG
Investoren sowie der Insolvenzverwalter des Flugzeugmotoren-Herstellers Thielert haben keine Ansprüche gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Börsengang der Thielert AG im Jahr 2005. Das hat das LG Hamburg mit Urteil vom 12. Juni 2013 entschieden.
Der Thielert-Konzern war im November 2005 mit seiner Geschäftsidee, Diesel-Flugzeug-Motoren zu entwickeln, an die Börse gegangen. Die Dresdner Bank begleitete den Börsengang als Konsortialführerin. Wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation durch fingierte Umsätze gegen die inzwischen insolventen Unternehmen der Gruppe bzw. deren Verantwortliche machten der Insolvenzverwalter sowie eine Investorin unter anderem gegen die Wirtschaftsprüferin und die Commerzbank (als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank) vor dem Landgericht Hamburg Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt mehr als 130 Mio. EUR geltend.
Die Klage gegen die Bank hat das LG Hamburg abgewiesen. Das Gericht stellt im Urteil klar, dass sich die Dresdner Bank bei der Erstellung des Börsenprospekts grundsätzlich auf die Richtigkeit der Testate der Wirtschaftsprüferin hinsichtlich der Finanzlage verlassen durfte. Dies spreche dafür, dass Prospekthaftungsansprüche der Investoren am fehlenden Verschulden der Bank scheitern. Im Ergebnis konnte die Kammer dies aber offen lassen, da etwaige Ansprüche jedenfalls vor Klageerhebung verjährt waren. Im Verhältnis zum Insolvenzverwalter fehle es für eine Haftung bereits an einer Pflichtverletzung, zumal nach den vertraglichen Vereinbarungen die Thielert AG als Emittentin im Verhältnis zur Bank für die Richtigkeit der entsprechenden Prospektangaben einzustehen habe.
Die Hamburger Dr. Michael Nicolaus (Partner) und Dr. Patrick Wolff (Ass. Partner) haben die Commerzbank im Prozess vertreten.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.