GvW Graf von Westphalen für Commerzbank erfolgreich im Prozess zum Börsengang der Thielert AG

Investoren sowie der Insolvenzverwalter des Flugzeugmotoren-Herstellers Thielert haben keine Ansprüche gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Börsengang der Thielert AG im Jahr 2005. Das hat das LG Hamburg mit Urteil vom 12. Juni 2013 entschieden.

Der Thielert-Konzern war im November 2005 mit seiner Geschäftsidee, Diesel-Flugzeug-Motoren zu entwickeln, an die Börse gegangen. Die Dresdner Bank begleitete den Börsengang als Konsortialführerin. Wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation durch fingierte Umsätze gegen die inzwischen insolventen Unternehmen der Gruppe bzw. deren Verantwortliche machten der Insolvenzverwalter sowie eine Investorin unter anderem gegen die Wirtschaftsprüferin und die Commerzbank (als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank) vor dem Landgericht Hamburg Schadensersatzansprüche  in Höhe von insgesamt mehr als 130 Mio. EUR geltend.

Die Klage gegen die Bank hat das LG Hamburg abgewiesen. Das Gericht stellt im Urteil klar, dass sich die Dresdner Bank bei der Erstellung des Börsenprospekts grundsätzlich auf die Richtigkeit der Testate der Wirtschaftsprüferin hinsichtlich der Finanzlage verlassen durfte. Dies spreche dafür, dass Prospekthaftungsansprüche der Investoren am fehlenden Verschulden der Bank scheitern. Im Ergebnis konnte die Kammer dies aber offen lassen, da etwaige Ansprüche jedenfalls vor Klageerhebung verjährt waren. Im Verhältnis zum Insolvenzverwalter fehle es für eine Haftung bereits an einer Pflichtverletzung, zumal nach den vertraglichen Vereinbarungen die Thielert AG als Emittentin im Verhältnis zur Bank für die Richtigkeit der entsprechenden Prospektangaben einzustehen habe.

Die Hamburger Dr. Michael Nicolaus (Partner) und Dr. Patrick Wolff (Ass. Partner) haben die Commerzbank im Prozess vertreten.

Bleiben Sie informiert

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.