GvW Graf von Westphalen überreicht Lucy-Liefmann-Preis der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt
Heute verleiht der Gleichstellungsrat der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt a.M. in Kooperation mit GvW Graf von Westphalen zum ersten Mal den Lucy-Liefmann-Preis. Im Rahmen des diesjährigen Tages der Rechtspolitik wird die beste wissenschaftliche Hausarbeit eines Kalenderjahres an der Fakultät zu Gleichstellungs- und Geschlechterfragen, Fragen der Antidiskriminierung und zu „Recht und Diversität“ ausgezeichnet.
Der Lucy-Liefmann-Preis soll dazu beitragen, das Bewusstsein für Gleichstellungs- und Geschlechterfragen unter den Studierenden und in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Dr. Bettina Schmitt-Rady, Partnerin von GvW am Frankfurter Standort, überreicht die mit einem Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro dotierte Auszeichnung an die von der Auswahlkommission gewählte erste Preisträgerin Madeleine Beul für ihre sozialrechtliche Arbeit. Der Gleichstellungsrat und GvW möchten mit dem Preis an Lucy Liefmann erinnern, die als gebürtige Frankfurterin mit englischem Vater, die erste Frau war, die ihr Jurastudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt am Main – heute Fachbereich Rechtswissenschaft – mit einer Promotion abschloss. Danach widmete Lucy Liefmann ihr Berufsleben ganz dem sozialen Bereich. Als Jüdin und engagierte Sozialdemokratin wurde sie 1933 aus dem Dienst entlassen und starb 1942, vermutlich von eigener Hand.
GvW engagiert sich seit zwei Jahren auch bei der Vergabe des Magdalene-Schoch-Preises der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg. Das Gleichstellungsreferat kürt hier eine herausragende Seminararbeit oder Hausarbeit einer Studentin im Schwerpunktbereich. Der Preis dient der Förderung begabter Frauen; ein thematischer Bezug der Arbeiten zu Gleichstellungs- und Geschlechterfragen ist – anders als beim Lucy-Liefmann-Preis – hier keine Voraussetzung.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.