Musterfeststellungsklage BEV-Insolvenz: Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhebt Klage gegen Insolvenzverwalter mit GvW Graf von Westphalen
Ehemalige Kunden der insolventen Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) können sich ab sofort an einer Musterfeststellungsklage gegen den BEV-Insolvenzverwalter beteiligen. Das Bundesamt für Justiz hat jetzt das Klageregister eröffnet. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), die von den Anwälten der Kanzlei GvW Graf von Westphalen erhoben wurde, beschlossen.
Der Musterfeststellungsklage liegt das Insolvenzverfahren des Energieversorgers BEV zu Grunde. Konkret geht es u.a. um einen Neukundenbonus, mit dem der Energieversorger Kunden geworben hatte. Der Insolvenzverwalter lehnt bei Kunden, deren Vertrag aufgrund der Insolvenz vor Ablauf des ersten Vertragsjahres beendet wurde, die Anrechnung der versprochenen Boni in der Schlussrechnung ab. Dagegen wehrt sich nun der VZBV mit seiner Musterfeststellungsklage.
Für mehr als 100.000 BEV-Geschädigte ist die zu erwartende Entscheidung von großer Bedeutung. Mit der Musterfeststellungsklage werden die zentralen Rechts- und Tatsachenfragen vorab in einem Verfahren mit Wirkung für alle im Klageregister registrierten Geschädigten geklärt.
Das neue Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland seit dem 1. November 2018. GvW hat die Klage unter der Federführung des Berliner Prozess- und Insolvenzrechtlers Ansgar Hain erhoben. Weitere Berater: Dr. Frank Süß, Stephen-Oliver Nündel (Prozessrecht, beide Frankfurt), Carsten Liersch (Praxisgruppenleiter Insolvenzrecht, Berlin), Dr. Maren Mönchmeyer (AGB-Kontrolle, Hamburg).
Aktuelles
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Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
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Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
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