29 Januar 2020 Pressemitteilungen

Musterfeststellungs­kla­ge BEV-Insolvenz: Verbraucher­zentrale Bundes­verband (VZBV) erhebt Klage gegen Insolvenz­verwalter mit GvW Graf von West­phalen

Ehemalige Kunden der insolventen Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) können sich ab sofort an einer Musterfeststellungsklage gegen den BEV-Insolvenzverwalter beteiligen. Das Bundesamt für Justiz hat jetzt das Klageregister eröffnet. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), die von den Anwälten der Kanzlei GvW Graf von Westphalen erhoben wurde, beschlossen.

Der Musterfeststellungsklage liegt das Insolvenzverfahren des Energieversorgers BEV zu Grunde. Konkret geht es u.a. um einen Neukundenbonus, mit dem der Energieversorger Kunden geworben hatte. Der Insolvenzverwalter lehnt bei Kunden, deren Vertrag aufgrund der Insolvenz vor Ablauf des ersten Vertragsjahres beendet wurde, die Anrechnung der versprochenen Boni in der Schlussrechnung ab. Dagegen wehrt sich nun der VZBV mit seiner Musterfeststellungsklage.

Für mehr als 100.000 BEV-Geschädigte ist die zu erwartende Entscheidung von großer Bedeutung. Mit der Musterfeststellungsklage werden die zentralen Rechts- und Tatsachenfragen vorab in einem Verfahren mit Wirkung für alle im Klageregister registrierten Geschädigten geklärt.

Das neue Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland seit dem 1. November 2018. GvW hat die Klage unter der Federführung des Berliner Prozess- und Insolvenzrechtlers Ansgar Hain erhoben. Weitere Berater: Dr. Frank Süß, Stephen-Oliver Nündel (Prozessrecht, beide Frankfurt), Carsten Liersch (Praxisgruppenleiter Insolvenzrecht, Berlin), Dr. Maren Mönchmeyer (AGB-Kontrolle, Hamburg).

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