18 April 2018 Pressemitteilungen

„Offiziell“ bedeutet nicht zwangsläufig „amtlich“ – GEERS Hörakustik mit GvW Graf von Westphalen erfolgreich

Die GEERS Hörakustik GmbH & Co. KG; (inzwischen unter SONOVA Retail Deutschland GmbH firmierend) hat erfolgreich einen UWG-Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. abgewehrt: Mit Urteil vom 2.3.2018 (16 HKO 33/17) ist das Landgericht Kiel der Argumentation des Hörgeräte-Herstellers gefolgt und hat die Postaussendung als wettbewerbsrechtlich zulässig eingestuft.

Die Verbraucherzentrale hatte GEERS abgemahnt, da das Unternehmen auf seiner Werbepost Formulierungen wie „Offizielle Benachrichtigungs-Unterlagen“ verwendete. Zu Unrecht, wie jetzt das LG Kiel urteilte. Die Postaussendung sei weder irreführend noch verschleiere sie ihren werbenden Charakter.

Der kommerzielle Charakter der Aussendung sei im konkreten Fall für einen durchschnittlichen Leser klar und eindeutig erkennbar gewesen. GEERS wurde im Sichtfenster des Umschlages eindeutig als Absender bezeichnet, befanden die Richter. Eine Formulierung wie „offiziell“ auf dem Umschlag könne insofern bei einem durchschnittlichen Verbraucher nicht die Vorstellung erwecken, dass es sich hierbei um ein „amtliches“ Schreiben handelt. Gegen diese Beurteilung hat die Verbraucherzentrale keine Berufung eingelegt.

GvW hat GEERS durch den Düsseldorfer Partner Dr. Joachim Mulch und Dr. Christian Triebe (Hamburg, beide IP) beraten. Herr Dr. Mulch begleitet das Unternehmen seit Jahren u.a. bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und hat für den Hörgeräte-Hersteller bereits einige Grundsatzurteile erstritten (mehr).

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