17 November 2025 Pressemitteilungen

Riesenerfolg für GvW-Mandantin: VGH Kassel untersagt Veröffentlichung von Informationen über Lebensmittelkontrolle

Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen hat für ihre Mandantin einen weiteren bedeutenden Erfolg im Verfahren um die Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Kontrollergebnisse erzielt: Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24 -) bereits festgestellt hatte, dass eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel) die Grundrechte der Mandantin aus Art. 12 GG verletzte, hat der VGH Kassel jetzt die Veröffentlichung der betreffenden Informationen endgültig untersagt.

Mit Beschluss vom 13. November 2025 (8 B 676/23) hob der VGH Kassel den vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auf und untersagte der zuständigen Landesbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung, Informationen über eine Betriebskontrolle auf der Internetplattform verbraucherfenster.hessen.de oder in anderer Weise zu veröffentlichen.

Der VGH Kassel schließt sich der verfassungsgerichtlichen Bewertung des BVerfG an (mehr) und betont, dass die Dauer des Beschwerdeverfahrens – die weder der Mandantin zuzuschreiben sei noch sachlich gerechtfertigt werden könne – die Annahme einer erforderlichen unverzüglichen Veröffentlichung endgültig ausschließe.

GvW hat die Antragstellerin in dem Verfahren vor dem VGH Kassel durch Dr. Markus Kraus vertreten. Erst jüngst hatte der Münchener Partner in einem weiteren Grundsatzverfahren einen Erfolg für die Dönerindustrie erstritten (mehr).

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