Riesenerfolg für GvW-Mandantin: VGH Kassel untersagt Veröffentlichung von Informationen über Lebensmittelkontrolle
Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen hat für ihre Mandantin einen weiteren bedeutenden Erfolg im Verfahren um die Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Kontrollergebnisse erzielt: Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24 -) bereits festgestellt hatte, dass eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel) die Grundrechte der Mandantin aus Art. 12 GG verletzte, hat der VGH Kassel jetzt die Veröffentlichung der betreffenden Informationen endgültig untersagt.
Mit Beschluss vom 13. November 2025 (8 B 676/23) hob der VGH Kassel den vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auf und untersagte der zuständigen Landesbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung, Informationen über eine Betriebskontrolle auf der Internetplattform verbraucherfenster.hessen.de oder in anderer Weise zu veröffentlichen.
Der VGH Kassel schließt sich der verfassungsgerichtlichen Bewertung des BVerfG an (mehr) und betont, dass die Dauer des Beschwerdeverfahrens – die weder der Mandantin zuzuschreiben sei noch sachlich gerechtfertigt werden könne – die Annahme einer erforderlichen unverzüglichen Veröffentlichung endgültig ausschließe.
GvW hat die Antragstellerin in dem Verfahren vor dem VGH Kassel durch Dr. Markus Kraus vertreten. Erst jüngst hatte der Münchener Partner in einem weiteren Grundsatzverfahren einen Erfolg für die Dönerindustrie erstritten (mehr).
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
Unsere Leistungen

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.
