Tierschutz und Berufsfreiheit – GvW Graf von Westphalen erwirkt Grundsatzurteil
Eine Verschärfung von Tierschutznormen, die wirtschaftlich zu einem faktischen Berufsverbot führt, darf nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch ein Parlamentsgesetz vorgenommen werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem nunmehr schriftlich vorliegenden Urteil vom 4. Dezember 2014 (Az. 4 LB 24/12) entschieden und damit eine entsprechende Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für unwirksam erklärt.
Gegenstand des von den Hamburger GvW-Anwälten Saskia Soravia und Dr. Ronald Steiling geführten Berufungsverfahrens war eine Bestimmung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Betreiber von Nerzfarmen seit Ende 2011 verpflichtet, die Haltungseinrichtungen für ihre Tiere um das Zehnfache zu vergrößern.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ist das Oberverwaltungsgericht zu der Einschätzung gelangt, dass unter diesen Bedingungen eine Nerzfarm nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könne. Damit stelle die Erhöhung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Haltungseinrichtungen einen Eingriff in das Grundrecht auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dar, der nicht im Rahmen einer von der Bundesregierung verabschiedeten Rechtsverordnung vorgenommen werden dürfe. Vielmehr sei ein solch gravierender Eingriff allein dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten.
Da es an einem entsprechenden Gesetz mangelt, konnte das Berufungsverfahren für die Mandantin erfolgreich abgeschlossen werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
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Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.