CE-Kennzeichnungspflicht
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte der „Reisepass“ in den europäischen Binnenmarkt – doch sie ist weit mehr als ein Aufkleber. Unternehmen, die ein CE-gekennzeichnetes Produkt in Verkehr bringen, erklären damit rechtsverbindlich, dass es allen einschlägigen EU-Vorgaben entspricht. Damit verbunden sind in der Regel umfassende rechtliche Pflichten für Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeure und Händler: von der Risikobeurteilung über die technische Dokumentation bis hin zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Fehler oder Versäumnisse können zu Bußgeldern, Rückrufen oder Marktverboten führen.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW unterstützen Mandanten umfassend dabei, ihre Pflichten hinsichtlich erforderlicher CE-Kennzeichnungen sicher und effizient zu erfüllen. Unsere Beratung kombiniert tiefes regulatorisches Know-how mit branchenspezifischem Verständnis – etwa für die Bereiche Automotive, Maschinenbau, Medizintechnik, Elektronik oder Konsumgüter. Wir beraten entlang des gesamten Produktlebenszyklus, von der Entwicklung bis zur Marktüberwachung, und vertreten Mandanten auch im Dialog mit Behörden oder bei Rückrufen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Einordnung von Produkten in den Geltungsbereich der relevanten EU-Richtlinien und -Verordnungen
Unterstützung bei der Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung
Beratung zur Erstellung und Prüfung der technischen Dokumentation
Begleitung bei der korrekten CE-Kennzeichnung und Anbringung am Produkt
Beratung zu den Pflichten von Herstellern, Quasi-Herstellern, Importeuren, Händlern und Bevollmächtigten
Prüfung von Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweisen und Produktinformationen
Unterstützung bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit notifizierten Stellen
Vertretung bei Beanstandungen durch Marktüberwachungsbehörden oder Zoll
Beratung bei Rückrufen oder Korrekturmaßnahmen im Feld
Schulungen und Inhouse-Workshops zur CE-Kennzeichnungspflicht und zum Produktsicherheitsrecht
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