Progressive Partnerschaftsverträge
Das progressive Partnerschaftsmodell wurde entwickelt für komplexe Bauvorhaben, in denen (aus Kapazitäts- oder anderen Gründen) noch vor exakter Definition des Bausolls und vor Erstellung der Planung eine frühzeitige vertragliche Bindung der ausführenden Gewerke an das Projekt erforderlich oder gewünscht ist. Erst nach Abschluss des Vertrages konkretisieren die Parteien auf Grundlage der nach und nach eingehenden Planungsunterlagen die zu erbringende Leistung, die zur Umsetzung erforderliche Terminschiene sowie die Vergütung. Letztere erfolgt auf Basis von vertraglich definierten Kosten und Zuschlägen sowie eines Bonus- / Malussystems, welches die Parteien ebenfalls nach Vorlage sämtlicher Planungs-und weiterer Unterlagen zur Definition des Bausolls miteinander festlegen. Wie beim Mehrparteienvertrag steht auch bei diesem Vertragsmodell des privaten Baurechts die Zusammenarbeit der Parteien zur Erfassung und Bewältigung der Bauaufgabe sowie zur gemeinschaftlichen Erarbeitung und Vereinbarung aller dazu erforderlichen Parameter im Vordergrund. Durch die auf dem Cost & Fee-Gedanken basierende Vergütungsstruktur wird einerseits sichergestellt, dass die beauftragte Partei jedenfalls die durch die Umsetzung des Projektes entstehenden Kosten erhält. Ein den konkreten Herausforderungen angepasstes Bonus-/Malussystem bietet ihr den zusätzlichen Anreiz, sich die Ziele der auftraggebenden Partei zu eigen zu machen und diese partnerschaftlich zusammen zu erreichen.
Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei haben das progressive Partnerschaftsmodell für mehrere extrem umfangreiche und komplexe Infrastrukturprojekte der Amprion GmbH (siehe Rhein-Main-Link und Korridor B) entwickelt und konnten diese Projekte aufgrund dessen erfolgreich auf den Weg bringen.