Verpackungsrecht

Das Verpackungsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das in den letzten Jahren häufig Änderungen erfahren hat. Unter anderem bedingt durch den europarechtlichen Einfluss und den Wunsch, eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft zu installieren, hat die Regulierung in diesem Bereich stark zugenommen. Das derzeit geltende Verpackungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Es dient der Umsetzung der europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in Deutschland und regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Es gilt für alle Verpackungen und stellt eine spezialgesetzliche Konkretisierung der in § 23 KrWG verankerten Produktverantwortung dar.

Das Verpackungsgesetz wurde bereits durch das Erste Änderungsgesetz, das am 27. Januar 2021 in Kraft trat, geringfügig angepasst. Die Novelle des Verpackungsgesetzes implementiert nun zwei EU-Richtlinien, die Einwegkunststoffrichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie, in deutsches Recht und soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Sie beruht auf dem Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 9. Juni 2021 und ist größtenteils am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.

Unternehmen sehen sich aufgrund der flächendeckenden Verwendung von Verpackungen im Wirtschaftsverkehr zunehmend mit rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit verpackungsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die eine Unterstützung durch erfahrene Anwältinnen und Anwälte erfordern.
Wir führen verpackungsrechtliche Verwaltungsverfahren, verhandeln mit den zuständigen Behörden, und vertreten Sie in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zu unseren häufigen Beratungsfeldern gehören:


Beratung zu den konkreten Pflichten, die sich aus dem Verpackungsrecht ergeben. Beispielhaft seien hier die Hersteller-, Systembeteiligungs- und die Registrierungspflicht genannt.


Führen von Verfahren gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die für die Umsetzung des Verpackungsgesetzes und Fragen zu konkreten Einzelfällen zuständig ist


Stellen von Anträgen gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, insbesondere bei Unsicherheiten über die Einordnung von Material als Verpackung


Beratung zur Pfand- und Rücknahmepflicht für Getränkeverpackungen


Klärung der Zugehörigkeit von Material zu einer im Katalog der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgezählten Verpackungen


Klärung, ob im Verpackungsrecht definierte Eigenschaften vorliegen. Beispielsweise die Hersteller- oder Endverbrauchereigenschaft oder ob eine vergleichbare Anfallstelle vorliegt.


Beratung im Zusammenhang mit verpackungsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften


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