Am 24. Februar 2025 sind anlässlich des dritten Jahrestages des russischen Angriffs auf die Ukraine mit dem 16. Sanktionspaket neue Verordnungen zur Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten.
Am 16. Dezember 2024 hat die Europäische Union mit ihrem 15. Sanktionspaket neue Sanktionen gegen Russland und Belarus verabschiedet. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion der EU auf die anhaltende Aggression Russlands gegen die Ukraine und die Unterstützung Russlands durch Belarus.
Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit den kürzlich veröffentlichten Frequently Asked Questions (FAQ) der Europäischen Kommission (Kommission) zur sog. „Best Efforts“-Verpflichtung gemäß Art. 8a der Russland-Embargo-Verordnung auseinander.
Am 30. Juni 2024 hat die EU die Verordnung, mit der die in der Belarus-Embargoverordnung niedergelegten Sanktionen gegen Belarus erheblich erweitert und an die bestehenden Russland-Sanktionen angepasst wurden, im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Russland hat mit Präsidentenerlass vom 8. August 2023 die wesentlichen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit sog. unfreundlichen Ländern ausgesetzt. Dies betrifft u.a. alle Mitgliedstaaten der EU. Wir stellen die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen für deutsche Unternehmen und Privatpersonen dar.
Nachdem bereits zum 5. Dezember 2022 ein Einfuhrverbot und eine Preisobergrenze für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl mit Ursprung in oder ausgeführt aus Russland in Kraft getreten waren, traten zum 5. Februar 2023 das Einfuhrverbot und die Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse in Kraft.
Neue Gegenmaßnahmen wurden erlassen bzw. angepasst. Kapitalmarktbeschränkungen wurden z.T. abgeschwächt, Dividendenausschüttungen erschwert. Es wurden personenbezogene Sanktionen erlassen, das Enteignungsrisiko für ausländische Unternehmen verringert. Ein Gesetzesentwurf sieht eine strafrechtliche Haftung bei Einhaltung ausländischer…
Russland hat durch verschiedene Präsidentenerlasse und Regierungsanordnungen neue Gegenmaßnahmen erlassen, die v.a. Kapitalmarkt betreffen, aber auch die Ausfuhr von Gütern beschränken. Ein Gesetzesentwurf droht ausländischen Unternehmen, die Russland verlassen, externe Verwaltung und mögliche Enteignung an.
Gemäß einer Anordnung des russischen Finanzministeriums vom 12. März 2022 dürfen russische Gebietsansässige ausnahmsweise Überweisungen in ausländischer Währung auf ihre ausländischen Konten vornehmen, um die laufende Geschäftstätigkeit ihrer Niederlassungen zu finanzieren, sofern der entsprechende Finanzierungsbetrag den des Vorjahres…
Mit einem weiteren Erlass („Ukaz“) des russischen Präsidenten vom 5. März 2022 Nr. 95 wird dem russischen Staat, seinen Föderationssubjekten und Kommunen, aber auch sonstigen russischen Gebietsansässigen (also russischen juristischen und natürlichen Personen) erlaubt, Verpflichtungen aus Darlehen gegenüber ausländischen Darlehensgebern…

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