Mai 2016
Bisher musste sich ein Auftraggeber seinen Vertragsstrafenanspruch bei Abnahme der Werkleistung auch dann vorbehalten, wenn er zuvor die Aufrechnung erklärt hatte. Wurde dies versäumt, verlor der Auftraggeber nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH im Nachhinein seinen Vertragsstrafenanspruch. Diese Rechtsprechungspraxis wurde durch…