September 2023
Nach der Regierungsbegründung zum Wachstumschancengesetz sollen die Steuerbefreiungen für Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Personengesellschaften mit dem Inkrafttreten des MoPeG ab dem 1.1.2024 leerlaufen.
Nach der Regierungsbegründung zum Wachstumschancengesetz sollen die Steuerbefreiungen für Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Personengesellschaften mit dem Inkrafttreten des MoPeG ab dem 1.1.2024 leerlaufen.