01 Februar 2017 Pressemitteilungen

dm-drogerie markt legt Berufung ein – GvW Graf von Westphalen begleitet Alnatura auch in zweiter Instanz

Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH hat mit Unterstützung von GvW Graf von Westphalen einen wichtigen Sieg gegen den ehemaligen Handelspartner dm-drogerie markt GmbH & Co KG errungen.

Alnatura durfte den Kooperationsvertrag außerordentlich fristlos kündigen, entschied das Landgericht Darmstadt am 9.12.2016, und muss nicht nur keine Zahlungen an dm leisten – wie von dm verlangt –, sondern kann seinerseits von dm die Auszahlung rechtswidrig einbehaltener Beträge verlangen. Gegen dieses Urteil hat dm jetzt Berufung eingelegt.

GvW begleitet Alnatura in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dm und dem dm-Gründer Götz Werner weiter unter der Federführung des Frankfurter Partners Dr. Kristofer Bott.

Alnatura entwickelt Bio-Produkte und betreibt eigene Bio-Supermärkte. Das Markensortiment des Unternehmens mit Stammsitz im südhessischen Bickenbach umfasst rund 1.200 Bio-Produkte, die Alnatura im eigenen Onlineshop, bei ausgewählten Handelspartnern sowie in über 100 Alnatura Filialen in Deutschland und der Schweiz vertreibt. Kürzlich wurde Alnatura in der aktuellen Brandmeyer-Studie erneut zur beliebtesten Lebensmittelmarke Deutschlands gewählt.

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