GvW Graf von Westphalen berät Land Nordrhein-Westfalen bei 56 Mio. Euro Schadensersatzprozess
Die Firma Klausner hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf Zahlung von 56 Mio. Euro Schadensersatz und Erfüllung ausgebliebener Holzlieferungen verklagt. GvW Graf von Westphalen vertritt das Land im Eil- wie im Hauptsacheverfahren.
Streitpunkt ist ein Vertrag zwischen dem Land NRW und dem Klausner-Konzern über Lieferungen von Fichtenstammholz. In dem Vertrag hat sich das Land verpflichtet, dem Klausner-Konzern aus dem eigenen Staatswald 195.000 Festmeter Fichtenstammholz jährlich bis zum Jahr 2014 zu liefern. Zudem war in Aussicht gestellt worden, zusammen mit einem privaten Verkäufer weitere 305.000 Festmeter Fichtenstammholz aus dem Privat- und Kommunalwald zu vermitteln.
Das OLG Hamm hatte im Dezember 2012 in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass das Land im Jahr 2009 nicht wirksam von den Verträgen zurückgetreten ist. Die Klausner-Gruppe fordert nun Schadensersatz wegen der ausgebliebenen Lieferungen in 2009. Mit der Erfüllungsklage verlangt die Klausner-Gruppe die Lieferung von ca. 1,6 Mio. Festmeter Fichtenstammholz im Jahr 2013 für den Zeitraum 2010 bis Februar 2013. Im NRW-Staatswald gibt es pro Jahr aber nur einen Fichtenstammholzeinschlag von grds. insgesamt ca. 200.000 Festmeter.
Im Folgeprozess, in dem GvW erstmalig mandatiert wurde, geht es um die Frage, welche konkreten Lieferpflichten aus dem Vertrag folgen. Neben EU-beihilfenrechtlichen Aspekten werden in diesem Prozess vor allem vertrags-und kartellrechtliche sowie öffentlich-rechtliche Streitfragen behandelt. Im Hauptsacheverfahren ist bislang noch nicht terminiert.
GvW begleitet das Land NRW im gesamten Folgeprozess mit diesem standortübergreifenden Team:
Dr. Frank Süß (Federführung/Prozessführung, Frankfurt), Dr. Bettina Meyer-Hofmann (Vertrags- und Vergaberecht, Düsseldorf), Julia Schneider, Daniel Jamin (beide Prozessführung, Frankfurt), Christian Kusulis (Wettbewerbs- und Kartellrecht, Frankfurt), Dr. Carsten Bittner (Kartellrecht, Hamburg), Dr. Gerd Schwendinger, LL.M. (Beihilfen- und Subventionsrecht, Hamburg); Dr. Ronald Steiling, Corinna Lindau (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg).
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