GvW Graf von Westphalen erhebt im Namen der Bundesstadt Bonn Schadensersatzklagen gegen ehemalige Bedienstete der Stadt
Die Bundesstadt Bonn hat GvW Graf von Westphalen beauftragt, Schadensersatzansprüche gegen (ehemalige) Bedienstete der Stadt im Klagewege geltend zu machen. Die Ansprüche stehen im Zusammenhang mit dem Bau des World Conference Center Bonn (WCCB), einem Kongresszentrum, welches sich u. a. im Jahr 2017 als Tagungsort für die UN-Weltklimakonferenz einen internationalen Namen gemacht hat. Die Geschichte des WCCB ist allerdings geprägt von einem Bauskandal, der zu erheblichen Kosten auf Seiten der Stadt geführt hat. Ursprünglich sollte das WCCB durch einen privaten Inverstor errichtet und betrieben werden. Der ausgewählte Investor verfügte jedoch nicht über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit und wurde insolvent. In der Folge musste die Stadt Bonn, die sich für den Insolvenzfall zur Übernahme der Darlehenslasten des Investors verpflichtet hatte, hohe Millionenbeträge an die projektfinanzierende Bank entrichten und das Bauprojekt in Eigenregie zu Ende führen. Das Konferenzzentrum wird bis heute von der Stadt Bonn betrieben.
Nachdem eine Schadensersatzklage der Stadt gegen den früheren Investor kürzlich vom Landgericht Bonn abgewiesen worden ist, hat GvW zunächst geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen (ehemalige) Bedienstete sowie Berater der Stadt Bonn bestehen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Prüfung hat der Rat der Stadt Bonn GvW in seiner Sitzung vom 28. Juni 2018 damit beauftragt, Klagen gegen fünf (ehemalige) Bedienstete zu erheben. Am letzten Freitag sind Klagen bei den insoweit zuständigen Verwaltungs- und Arbeitsgerichten eingereicht worden.
GvW Graf von Westphalen berät und vertritt die Bundesstadt Bonn durch ein multidisziplinäres Team des Hamburger Standorts unter der Leitung des Partners Prof. Dr. Christian Winterhoff (öffentliches Recht). Dem Team gehören außer Prof. Winterhoff die Rechtsanwälte Dr. Michael Kleiber und Dr. Jan Felix Sturm (beide öffentliches Recht), Dr. Malte Evers und Marius Bodenstedt (beide Arbeitsrecht) sowie Christian Mayer-Gießen und Dr. Maren Mönchmeyer (beide Zivilrecht) an.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.