GvW Graf von Westphalen sichert Beherbergung von 300 Flüchtlingen in Hotel
Flüchtlinge dürfen in einem Hotel beherbergt werden. Dies hat gestern das LG Braunschweig (AZ.: 6 S 409/15) entschieden und eine entgegenstehende einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Goslar aufgehoben. Gegen das Urteil des LG Braunschweig ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Die von GvW vertretene H Hotels Gruppe aus Bad Arolsen betreibt das Ramada-Hotel in Hahnenklee. Aufgrund eines mit dem Land Niedersachsen geschlossenen Beherbergungsvertrages werden dort seit September Flüchtlinge untergebracht. Bei der Immobilie handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, wobei die H Hotels-Gruppe nicht das Eigentum an allen Appartements hält.
Das AG Goslar hatte durch einstweilige Verfügung angeordnet, die Belegung des Hotels mit Flüchtlingen zu beenden. Die Belegung mit Flüchtlingen in einem Hotel sei mit dem in der Teilungserklärung definierten bestimmungsgemäßen Zweck nicht zu vereinbaren. Die Unterbringung von Flüchtlingen sei bereits vom allgemeinen Verständnis her etwas substantiell anderes als eine Hotelnutzung.
Das LG Braunschweig ist nun der Argumentation von GvW Graf von Westphalen gefolgt und hat die Teilungserklärung weit ausgelegt. Die Beherbergung von Flüchtlingen sei nicht anders als eine Hotelnutzung. Nach der Entscheidung der Braunschweiger Richter dürfen die Flüchtlinge in Hahnenklee bleiben. Außerdem dürfen weitere Asylbewerber im Ramada-Hotel untergebracht werden – bis zu 300 Flüchtlinge insgesamt.
GvW Graf von Westphalen hat die H-Hotel Gruppe beraten durch die Berliner Partner Dr. Ulrich Schroeder (Federführung), Dr. Alexander Freiherr von Aretin (Verhandlung und Planungsrecht) und Dr. Sven Donner (Immobilienrecht).
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Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
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Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
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