GvW Graf von Westphalen vertritt Aufsichtsratsmitglied im gerichtlichen Eilverfahren zur Abberufung des Vorstandsvorsitzenden der Bremer Tageszeitungen AG
GvW vertritt Christian Güssow als Mitglied des Aufsichtsrats der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG) bei seinem Antrag auf einstweilige Verfügung zur Abberufung des BTAG-Vorstandsvorsitzenden Dr. Ulrich Hackmack. In der mündlichen Verhandlung vor dem 2. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (2 U 3/13) wurde am 12. April 2013 deutlich, dass Herr Güssow nach Auffassung des Senats im Recht ist. Der Verkündungstermin war für den 26. April 2013 angesetzt. Dem kam der BTAG-Aufsichtsrat nun durch Abberufung von Herrn Dr. Hackmack per 25. April 2013 zuvor.
Die BTAG ist ein großes Zeitungsunternehmen mit Sitz in Bremen, das u. a. den Weser-Kurier verlegt. Die verkaufte Auflage der Tageszeitungen der Weser-Kurier Mediengruppe liegt bei über 160.000 Exemplaren. Gesellschafter der Weser-Kurier Mediengruppe sind je zu 50% der Familienstamm Hackmack sowie der Familienstamm Meyer, der von Herrn Güssow vertreten wird.
Der Verfügungsantrag stützt sich darauf, dass der BTAG-Aufsichtsrat Herrn Dr. Hackmack abberufen muss, weil seine Vorstandszugehörigkeit satzungswidrig ist. Gemäß einer vom Familienstamm Hackmack selbst gewünschten Satzungsbestimmung hätte Herr Dr. Hackmack als Mitglied einer der Inhaber-Familien nur mit einem Ausnahmebeschluss der Hauptversammlung Vorstand sein dürfen. Dass der entsprechende Ausnahmebeschluss nichtig war, wurde auf die von GvW für Herrn Güssow eingereichte Klage bereits im Juli 2011 vom OLG Bremen (2 U 155/10) festgestellt. Dies wurde vom BGH (II ZR 162/11) im September 2012 durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bestätigt. Gleichwohl weigerte sich der BTAG-Aufsichtsrat – allerdings nur mehrheitlich - im Oktober 2012, Herrn Dr. Hackmack abzuberufen. Hiergegen reichte GvW für Herrn Güssow erneut Klage ein, u.a. gegen Herr Dr. Hackmack und den BTAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Johannes Weberling. Zugleich wurde Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, da mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht vor Ablauf der Amtszeit von Herrn Dr. Hackmack zu rechnen war.
Nachdem Herr Güssow sein Ziel, den satzungswidrigen Zustand zu beenden, nun durch die Abberufung erreicht hat, ist vor dem OLG Bremen noch über die Erledigung des Verfügungsverfahrens zu verhandeln. Gemäß dem bisherigen Verfahrensverlauf wird damit gerechnet, dass die richterliche Begründung die Berechtigung des Antrags auf einstweilige Verfügung zur Abberufung des Vorstandsvorsitzenden bestätigt.&nb
Christian Güssow wird durch ein Team von GvW-Anwälten beraten und vertreten, bestehend aus den Partnern Dr. Matthias Menke (Federführung – Corporate, Frankfurt), Dr. Frank Süß (Litigation, Frankfurt), Felix Prozorov-Bastians (Litigation, Frankfurt) und Dr. Klaus Landry (Corporate, Hamburg) sowie den Associates Dr. Lars Weber (Corporate, Frankfurt), Daniel Jamin (Litigation, Frankfurt) und Dr. Marco Zessel (Corporate, Frankfurt).
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