Haftung des Insolvenzverwalters – GvW-Partner Dr. Desch kommentiert §§ 60 ff. InsO im Beck’schen Online-Kommentar

Die 2. Edition des Beck’schen Online-Kommentars InsO ist erschienen. GvW-Partner Dr. Wolfram Desch hat im Dritten Abschnitt „Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger“ die Vorschriften zur Haftung des Insolvenzverwalters (§ 60 InsO), zur Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten (§ 61 InsO)  und zur Verjährung (§ 62 InsO) kommentiert.

Das Werk aus dem Verlag C.H.Beck  (Hrsg. Fridgen/Geiwitz/Göpfert) erscheint ausschließlich online und sorgt mit vier Aktualisierungszyklen pro Jahr für höchste Aktualität. So können die zahlreichen Entscheidungen des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats und die Entwicklungen in der Gesetzgebung zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet werden.

Dr. Desch ist Fachanwalt für Insolvenzrecht am Münchener Standort der Kanzlei und auf insolvenzbegleitende Prozessführung spezialisiert. Daneben liegt der Tätigkeitsschwerpunkt des 41-Jährigen, der im vergangenen Jahr von Görg zu GvW gewechselt war (mehr), im Bereich Restrukturierung.

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