Neues Geschäftsmodell im Strommarkt – beegy GmbH läutet mit GvW Graf von Westphalen das „Ende der Stromrechnung“ ein
Die beegy GmbH hat eine weitere Innovation im digitalen Strommarkt entwickelt: Mit dem neuen, modularen Produkt „beegyLIVE“ bietet der Mannheimer Energiedienstleister und -lieferant seinen Kunden jetzt eine neue Komplettlösung an, in der Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, digitales Energiemanagement und alle dazugehörigen Services zu einem Festpreis beinhaltet sind – inklusive einer Flatrate für Solarstrom.
Konkret bedeutet dies: Künftig kann der beegy-Kunde auf seinem Dach seine eigene Solarenergie produzieren, sie direkt verbrauchen oder in einem Batteriespeicher zwischenspeichern, um sie bei Bedarf später zu entnehmen. Den Strom, den er nicht benötigt, gibt er automatisch weiter. Wenn seine PV-Anlage zu wenig erzeugt, bekommt er automatisch und ohne Aufpreis Strom aus der beegyCOMMUNITY – sozusagen als Flatrate.
Für den Verbraucher ist mit diesem neuen Modell das „Ende der Stromrechnung“ eingeläutet: Der „beegyLIVE“-Kunde zahlt künftig nur noch eine Servicegebühr und erhält dafür so viel Strom, wie er tatsächlich benötigt. 20 Jahre Garantie auf PV-Anlage, Speicher, Ladestation und Wechselrichter, ein umfangreiches technisches Monitoring sowie aktuelle Informationen via Webportal und beegyApp runden das Paket ab. Nähere Einzelheiten zu „beegyLIVE“ erhalten Sie unter www.beegy.com" target="_blank" title="Helmut Kempf">Helmut Kempf (Federführung, Fokusbereich Energie) sowie Arnd Böken, Dr. Maren Mönchmeyer und Dr. Christian Triebe hat zu „beegyLIVE“ u.a. im Energierecht, zum Datenschutz, bei IT/IP sowie zu AGB-rechtlichen Themen umfassend beraten.
Die Digitalisierung in der Energiewirtschaft ist ein Schwerpunkt in der Beratungspraxis des GvW-Energieteams. Bei der Stadtwerke-Tagung 2016 haben unsere Anwälte jüngst konkret aufgezeigt, was es für Energieunternehmen bedeutet, sich unter rechtlichen Aspekten für die digitale Zukunft fit zu machen (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.