Designrecht und Technologie

Designschutz ist heutzutage in vielen Wirtschaftszweigen nicht mehr wegzudenken. Das spiegelt sich auch in jährlich wachsenden Anmeldezahlen. Allein für das Jahr 2021 weisen die Statistiken des Europäischen Amts für Geistiges Eigentum (EUIPO) über 100.000 neue Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen (eingetragenes EU-Design / Registered Community Design). Insgesamt sind nunmehr über 1,5 Millionen europäische Designs im europäischen Design-Register eingetragen. Auch wenn die Bedeutung nationaler Designs rückläufig ist, gibt es auch hier noch relevante Anwendungsbereiche.

Designs sind nicht nur schlagkräftige Werkzeuge im Kampf gegen unmittelbare Produktpiraterie. Desigsn werden durch die Ämter bei der Anmeldung inhaltlich nicht auf Neuheit und Eigenart geprüft. Design-Schutzrechte erlauben und fördern daher die Entwicklung kreativer Anmeldestrategien und Verteidigungsstrategien. Die frühzeitige, gleichzeitige und geschickt aufgebaute Anmeldung verschiedener Varianten ähnlicher Produktgestaltungen und/oder Produkteil-Gestaltungen kann bei der Abwehr gegen von Trittbrettfahrenden sorgfältig um den Schutzrechtsbestand designte Gestaltungen helfen.

Dabei ist in der jüngeren Rechtsprechung eine erhebliche Stärkung des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu beobachten, das Schutzrechtsinhabenden grundsätzlich für eine Schutzdauer von 3 Jahren ab Erstveröffentlichung ein Monopol gibt. Das eingetragene Design ist – abgesehen von der längeren Schutzdauer (bis zu 25 Jahre) – auch durch die Gültigkeitsvermutung und den prinzipiell erzeugnisunabhängigen Schutz, der branchenübergreifende Durchsetzung erlaubt, attraktiv. Auf diese Weise hat beispielsweise ein Design für die Erzeugniskategorie „Automobile“ das Potential auch Schutz gegen nachahmende Feuerzeuge (in Fahrzeugform) oder Spielzeugfahrzeuge zu bieten. Gerade auch im Grenzbereich um technische Erfindungen und technische Gestaltungsformen ist ein sorgfältig aufgebautes und gepflegtes Portfolio von Designrechten ein hervorragender Ausgangspunkt für umfassenden, effizienten und schlagkräftigen Produktschutz, Investitionsschutz und Innovationsschutz.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen verfügen über vielfältige Erfahrungen in der nichtstreitigen und streitigen Beratung und Prozessführung im Designrecht. In unserer designrechtlichen Beratungspraxis berücksichtigen wir dabei stets auch die enge Verzahnung der verschiedenen, angrenzenden Schutzrechte (3D-Marken, Patente) und Schutzmechanismen (lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz aus UWG). Unsere branchenübergreifenden Tätigkeitsschwerpunkte sind:


Gerichtliche Vertretung in Verletzungsprozessen (Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster) vor allen Instanzgerichten


Vertretung vor den deutschen Gerichten und Ämtern (DPMA, EUIPO) in designrechtlichen Bestandsverfahren (Nichtigkeitsverfahren)


Beratung zur Schutzfähigkeit im Designrecht einschließlich Durchführung von FTO-Recherchen („Freedom to operate“)


Beratung zu Designanmeldungen und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen


Beratung zu Anmeldestrategien und Schutzrechtsportfoliostrategien


Anfertigung von außergerichtlichen Gutachten zu Verletzungsfragen und Bestandsfragen


Grenzüberschreitende Durchsetzung von Designrechten


Beratung zu und Betreuung von Maßnahmen der Zollbehörden nach deutschem und europäischem Recht (Grenzbeschlagnahme nach Designgesetz, nationaler Antrag nach Art. 5 Abs. 1 der VO(EU) Nr. 608/2013 / Produktpiraterieverordnung; Unionsantrag nach Art. 1 der VO(EU) Nr. 608/2013 / Produktpiraterieverordnung)


Designstrafrecht


 

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