ESG in der Automobilindustrie
Der Bereich ESG ist in den letzten Jahren auch für die Automobilindustrie immer relevanter geworden, nicht zuletzt dank diverser neuer Regularien der Europäischen Union. Unsere Kanzlei setzt einen starken Fokus auf alle Themen rund um ESG und Nachhaltigkeit und berät Unternehmen ganzheitlich bei der Einhaltung und Implementierung relevanter Vorschriften.
Hierbei widmet sich unser Green Trade Team insbesondere den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, die Rechtsakte wie das LkSG, die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD, die EU-Konfliktmineralien-Verordnung oder die EU-Forced Labour Regulation (Zwangsarbeits-VO, FLR) vorgeben. Von besonderer Relevanz für den Automobilsektor ist in diesem Kontext die EU-Entwaldungs-Verordnung EUDR, die Sorgfaltspflichten in Bezug auf bestimmte Rohstoffe bzw. Erzeugnisse vorsieht, zu denen auch Kautschuk (Gummi) und Leder gehören. Herausragende Bedeutung hat darüber hinaus die neue EU-Batterie-Verordnung, die neben Vorschriften zu Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Batterien ebenfalls Sorgfaltspflichtenregelungen enthält.
Über ausgewiesene Expertise verfügen wir außerdem in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Rechtsfragen rund um die Energiewende sowie zum CO2-Grenzausgleichssytem (CBAM) beantwortet Ihnen unser Green Transformation Team. Zu unserem Nachhaltigkeits-Portfolio gehört schließlich auch eine kompetente Beratung und Vertretung zu Streitfragen rund um umweltbezogene Werbeaussagen (sog. „green claims“). Aktuelle Entwicklungen, wie etwa die Reform der Richtlinie über Altfahrzeuge (sog. end-of-life vehicles Regulation) haben wir stets im Blick.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, u.a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD), Entwaldungsfreie Lieferkette (EUDR) oder Batterie-VO
Unterstützung bei der Implementierung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen z.B. durch Erstellung von relevanten Dokumenten (Organisationshandbuch, Ernennungsurkunden, Erklärungen, Berichte), Gestaltung von Lieferverträgen, Workshops/Schulungen oder Stellungnahmen zu rechtlichen Einzelfragen
Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Begleitung bei Auskunftsverfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von anderen zuständigen Behörden
Green Transformation, mit Beratung u.a. zu Themen der Energiewende, Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft (Altfahrzeuge) und dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
ESG-Compliance im Unternehmen, z.B. Hinweisgeberschutzgesetz und CSRD-Reporting
Beratung zu Werbung mit umweltbezogenen Aussagen („green claims“) und Vertretung in streitigen Verfahren