EU-Verordnung zu Konfliktmineralien

Seit dem 1. Januar 2021 ist die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien in Kraft, mit dem Ziel, den Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten auf eine verantwortungsvolle Weise zu gestalten. Diese Verordnung fordert von Unternehmen, die in die EU importieren, Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette zu erfüllen. So können sie sicherstellen, dass ihre Einkäufe nicht zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen. Unternehmen sind angehalten, ein Managementsystem für die Lieferkette zu implementieren, Risiken zu bewerten und zu managen, Prüfungen durch unabhängige Dritte vornehmen zu lassen und über ihre Praktiken transparent zu berichten.

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, und betrifft weltweit alle Regionen, die von Konflikten betroffen sind oder in denen die staatliche Ordnung und Sicherheit defizitär sind. Ein von der EU bereitgestelltes Handbuch unterstützt Unternehmen bei der Identifikation solcher Gebiete. Zudem können existierende Zertifizierungssysteme unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden, um Mehrfachbelastungen zu vermeiden. Größere Unternehmen müssen ihre Compliance ab der Rohstoffquelle nachweisen. Die Einhaltung der Verordnung wird von den EU-Mitgliedstaaten überwacht, wobei recycelte Mineralien und kleine Importmengen ausgenommen sind.

Die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien steht im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen, hinsichtlich derer die EU-Mitgliedstaaten bislang eine vorläufige Einigung erzielt haben. Während die Verordnung zu Konfliktmineralien spezifisch die ethische Beschaffung von bestimmten Mineralien adressiert, fokussiert der Verordnungsentwurf zu kritischen Rohstoffen auf die Sicherung der Versorgung und Nachhaltigkeit einer breiteren Palette von für die EU-Wirtschaft wichtigen Materialien. Von dem Verordnungsentwurf sind im Vergleich zu der Verordnung zu Konfliktmineralien deutlich mehr Rohstoffe betroffen. Insgesamt werden 34 Rohstoffe als strategisch bzw. kritisch gelistet, darunter seltene Erden, Lithium, Silizium, aber auch Tantal und Wolfram. Beide Regelwerke tragen zur Förderung nachhaltiger und verantwortungsvoller Lieferketten bei, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven: die eine durch die Vermeidung von Konfliktfinanzierung und Menschenrechtsverletzungen, die andere durch die Sicherstellung der Verfügbarkeit essenzieller Materialien für die europäische Wirtschaft.

Folgen für Unternehmen

Für Unternehmen ist es entscheidend, ihre Lieferketten präzise zu überwachen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Implementierung eines effektiven Risikomanagementprozesses und die Durchführung regelmäßiger, unabhängiger Überprüfungen sind wesentlich. Durch transparente Berichterstattung können Unternehmen das Vertrauen ihrer Stakeholder stärken und Compliance-Anforderungen einhalten. Die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien, zusammen mit dem EU-Verordnungsentwurf zu kritischen Rohstoffen sowie dem US-Dodd-Frank Act, der sich auf die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarländer konzentriert, zielen auf eine lückenlose Überprüfung der Lieferkette ab, um die Finanzierung von Konflikten zu verhindern.

Wie wir unterstützen können

Die Anwältinnen und Anwälte des Green Trade Teams bieten eine fundierte Beratung zur EU-Verordnung zu Konfliktmineralien. Wir verfolgen aktiv alle Phasen des Gesetzgebungsprozesses und informieren Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Das Beratungsangebot unserer Kanzlei deckt sowohl die Vorbereitung auf die Implementierung der Verordnung als auch die Anpassung an die bestehenden Vorschriften ab. Wir entwickeln individuelle Lösungen und bieten strategische Beratung, um den spezifischen Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die EU-weiten Regelungen, sondern auch relevante internationale Standards, dank unserer Kooperation mit Partnerkanzleien weltweit. Ziel ist es, Ihre Lieferketten konform zu gestalten und eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien sicherzustellen.

Pflichtfeld *

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitshemen in Ihren Lieferketten. LkSG und Nachhaltigkeits­richtlinie (CSDDD), Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) oder CBAM