EU-Verordnung zu Konfliktmineralien
Ziel: Bewaffnete Konflikte verhindern
Autos, Mobiltelefone, Computerplatinen, Verpackungen, Glühlampen, Schmuck, medizinische Geräte – all diese Produkte haben gemeinsam, dass sie sogenannte Konfliktmineralien enthalten können. Konfliktmineralien sind Mineralien, die aus einem Teil der Welt stammen, in dem ein Konflikt herrscht, der den Abbau und Handel mit diesen Materialien beeinflusst bzw. der möglicherweise in Teilen vom Handel mit ihnen querfinanziert wird. Diesem Zusammenhang will die EU-Verordnung über „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ (sog. Konfliktmineralien-Verordnung) entgegenwirken.
Anwendungsbereich und Sorgfaltspflichten
Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Sie fordert von Unternehmen, die bestimmte Metalle oder Minerale in die EU importieren, Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette zu erfüllen. So sollen sie sicherstellen können, dass ihre Einkäufe nicht zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen. Unternehmen sind angehalten,
- ein Managementsystem für die Lieferkette zu implementieren,
- Risiken zu ermitteln und zu bewerten,
- Risikomindernde Strategien umzusetzen,
- Prüfungen durch unabhängige Dritte vornehmen zu lassen, und
- über ihre Praktiken transparent und öffentlich zu berichten.
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, und betrifft Importe aus der ganzen Welt, ohne geographische Beschränkung. Die Einhaltung der Verordnung wird von den EU-Mitgliedstaaten überwacht, wobei recycelte Metalle und kleine Importmengen ausgenommen sind. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Ihre weitreichenden Kontroll- und Überwachungsbefugnisse werden im Deutschen Durchführungsgesetz, dem Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (MinRohSorgG) festgelegt.
Critical Raw Materials Act
Die Konfliktmineralien-Verordnung steht im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen (sog. Critical Raw Materials Act, CRMA), die im Mai 2024 in Kraft trat. Während die Konfliktmineralien-Verordnung spezifisch die ethische Beschaffung von bestimmten Metallen und Mineralen adressiert, fokussiert sich der CRMA auf die Sicherung der Versorgung und Nachhaltigkeit einer breiteren Palette von für die EU-Wirtschaft wichtigen Materialien. Ziel ist eine Verringerung der Abhängigkeit von Importen aus Drittstaaten und die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Union. Von dem Rechtsakt sind im Vergleich zur Konfliktmineralien-Verordnung deutlich mehr Rohstoffe betroffen. Insgesamt werden 34 Rohstoffe als kritisch, und 17 als strategisch gelistet, darunter seltene Erden, Lithium, Kupfer, aber auch Tantal und Wolfram. Beide Regelwerke tragen zur Förderung nachhaltiger und verantwortungsvoller Lieferketten bei, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven: die eine durch die Vermeidung von Konfliktfinanzierung und Menschenrechtsverletzungen, die andere durch die Sicherstellung der Verfügbarkeit essenzieller Materialien für die europäische Wirtschaft. Im Unterschied zur Konfliktmineralien-Verordnung richtet sich der CRMA vorrangig an die Regierungen der Mitgliedstaaten, nicht an Unternehmen.
Folgen für Unternehmen
Für Unternehmen ist es entscheidend, ihre Lieferketten präzise zu überwachen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Implementierung eines effektiven Risikomanagementprozesses und die Durchführung regelmäßiger, unabhängiger Überprüfungen sind wesentlich. Durch transparente Berichterstattung können Unternehmen das Vertrauen ihrer Stakeholder stärken und Compliance-Anforderungen einhalten. Die Konfliktmineralien-Verordnung, zusammen mit dem OECD-Leitfaden zu verantwortungsvollen Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und dem US-Dodd-Frank Act, der sich auf die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarländer konzentriert, zielen auf eine lückenlose Überprüfung der Lieferkette ab, um die Finanzierung von Konflikten zu verhindern.
Wie wir unterstützen können
Die Anwältinnen und Anwälte des Green Trade Teams bieten eine fundierte Beratung zur EU-Verordnung zu Konfliktmineralien. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung der Verordnung in Ihrem Unternehmen. Wir entwickeln individuelle Lösungen und bieten strategische Beratung, um den spezifischen Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die EU-weiten Regelungen, sondern auch relevante internationale Standards, dank unserer Kooperation mit Partnerkanzleien weltweit. Ziel ist es, Ihre Lieferketten konform zu gestalten und eine verantwortungsvolle Beschaffung relevanter Minerale und Metalle sicherzustellen. Weiterhin vertreten wir Ihr Unternehmen gerne auch im Kontext einer behördlichen Kontrolle oder anderen Maßnahme.
Kontakt

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitshemen in Ihren Lieferketten. LkSG und Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSDDD), Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) oder CBAM