Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten

Die EU plant die Einführung einer Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Dieser rechtliche Schritt soll den Handel mit Waren, die unter Verletzung grundlegender Menschenrechte produziert werden, innerhalb der EU-Marktgrenzen unterbinden. Das Vorhaben ergänzt insoweit das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und andere internationale Rechtsakte zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette.

International agierende Unternehmen mit Lieferverpflichtungen in die USA müssen insbesondere den Uyghur Forced Labour Prevention Act (UFLPA) berücksichtigen, der darauf abzielt, den Import von Produkten zu verhindern, die im Zusammenhang mit Zwangsarbeit der Uiguren stehen und auch dann Geltung beansprucht, wenn lediglich Vorprodukte in der Region Xinjiang gefertigt wurden. Der EU-Verordnungsvorschlag ist weiter gefasst, zielt aber ebenfalls primär auf die Situation in der Region Xinjiang ab.

Für Unternehmen bedeutet dies, die Transparenz und Kontrolle ihrer Lieferketten zu erhöhen. Dies umfasst die Durchführung detaillierter Risikoanalysen, um potenzielle Verbindungen zu Zwangsarbeit zu erkennen. Weiterhin sind regelmäßige Sorgfaltsprüfungen und die kontinuierliche Überwachung von Zulieferern erforderlich, um die Einhaltung der Menschenrechtsstandards sicherzustellen. Unternehmen sollten auch in die Ausbildung ihres Personals investieren, um das Bewusstsein für die Risiken und Auswirkungen von Zwangsarbeit zu schärfen.

Die Einhaltung dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert somit eine proaktive Herangehensweise von Unternehmen – vergleichbar mit den Anforderungen nach dem LkSG, allerdings mit breiterem Anwendungsbereich, da es keine Schwellenwerte für die Anwendung der Verordnung geben soll, sondern alle Unternehmen betroffen sind.

Unser Angebot für Sie

Unsere Expertinnen und Experten des Green Trade Team haben den Entstehungsprozess des Verordnungsentwurfs zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten genau verfolgt und halten Sie kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden. Unsere Beratung umfasst dabei nicht nur die Phase nach der Verabschiedung der Verordnung, sondern auch die umfassende Vorbereitung zu deren Implementierung. Wir bieten Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen und strategische Beratung, um die Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen. Unser Blick reicht dabei über die nationalen und europäischen Regelungen hinaus: Durch die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerkanzleien können wir einen umfassenden Rechtsrahmen bieten, der sowohl die Vorgaben anderer EU-Mitgliedstaaten als auch die von Drittstaaten berücksichtigt. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen bestmöglich in der Anpassung an die neuen rechtlichen Anforderungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Lieferketten frei von Zwangsarbeit sind.

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Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitshemen in Ihren Lieferketten. LkSG und Nachhaltigkeits­richtlinie (CSDDD), Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) oder CBAM