Klimaschutzrecht

Europa soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Das sieht der European Green Deal der EU-Kommission vor. Deutschland will dieses Ziel bereits im Jahr 2045 erreichen und hat dazu u.a. das Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Der Weg der Reduzierung von Treibhausgasen ist alternativlos, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Die Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Unternehmen müssen ihre Produktion und Versorgung klimafreundlicher gestalten, was speziell für energieintensive Industrien eine Transformation mit völlig neuen Konzepten erfordert. Gleichzeitig bietet dies Chancen, sich über neue Technologien einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Den Rahmen für Investitionen bildet das Klimaschutzrecht mit seinem völkerrechtlichen Ursprung und seinen zahlreichen europäischen und nationalen Regelungen. Das Klimaschutzrecht ist vor allem ein Thema an der Schnittstelle von Energie- und Umweltrecht und erfordert daher ein enges Zusammenwirken der Fachleute beider Disziplinen. Unsere Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei bündeln in der Praxisgruppe Öffentliches Recht ihre Expertise im Energierecht und im Umweltrecht. Von „A“ wie Abfallrecht bis zu „Z“ wie Zwei-Grad-Ziel der internationalen Klimapolitik: wir unterstützen Investorinnen und Investoren, Unternehmen und die öffentliche Hand bei allen Rechtsfragen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Beratung zum CO2-Handel


Umstellung auf eine klimafreundliche Versorgung und Produktion


Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze


Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur


Energiesteuerrechtliche Beratung


Abwehr und Durchsetzung sog. Klimaklagen


Beratung zu CBAM


Umweltrechtliche Beratung


Abfallrechtliche Beratung


Verpackungsrechtliche Beratung


Genehmigungen von Anlagen z.B. nach BImSchG


Beratung zum Bodenschutzrecht und zu Altlasten


Chemikalienrechtliche Beratung


 

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