Managerhaftung und D&O-Versicherung

Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte haben ihr Handeln heute an einer Vielzahl sich stetig ändernder Regeln auszurichten. Bleiben diese unbeachtet, resultieren daraus erhebliche persönliche Haftungsrisiken der Unternehmensleiter. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) sichert solche Haftungsrisiken teilweise ab.

Eine Kernkompetenz unserer Tätigkeit ist die Verteidigung gegen Haftungsinanspruchnahmen von Unternehmensleitern/versicherten Personen. Wir verfügen über ein Team an Anwälten, das sich seit vielen Jahren auf die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Organhaftungsansprüchen spezialisiert und in diesem Zusammenhang mehrere hundert Fälle betreut hat. Wir waren und sind in zahlreiche bedeutende Schadensfälle eingebunden.

Wir vertreten zudem Versicherungsunternehmen bei der Überwachung von Organhaftungsfällen. Wir arbeiten den Sachverhalt auf, unterstützen die Arbeit der verteidigenden Anwälte und beraten Versicherer in haftungs- und versicherungsrechtlicher Hinsicht. Wir kennen daher die Schwierigkeiten, die sich an der Schnittstelle zwischen Haftungsrecht und D&O-Versicherungsbedingungen ergeben.
 
Unsere Anwälte wissen, dass die Auswertung umfangreicher Dokumentation über den Erfolg eines D&O-Prozesses entscheiden kann. Daher arbeiten wir zur Informationsgewinnung mit spezialisierten Dienstleistern – u.a. in betriebswirtschaftlicher Sicht – zusammen. 

Wir sind mit unserem Team in der Lage, Fälle jeglicher Art und Größe zu bearbeiten. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Anspruch genommener Personen


Gerichtliches und außergerichtliches Monitoring von Haftungsprozessen für Versicherer


Forensische Aufklärung und Aufbereitung von Schadensfällen


Versicherungsrechtliche Prüfungen


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