Rechtsberatung zu Aufenthaltsrecht

Fachkräfteeinwanderung ist inzwischen nicht nur ein Schlagwort, sondern infolge der demografischen Entwicklung eine Notwendigkeit. Hinzu kommt, dass im Zuge der Globalisierung der internationale Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Interesse vieler Unternehmen ist. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, sei es kurzzeitig oder für einen längeren Zeitraum, ist in unterschiedlichsten Ausformungen im Aufenthaltsgesetz („AufenthG“) und der damit zusammenhängenden Beschäftigungsverordnung („BeschV“) geregelt. Fast jährlich werden dazu die entsprechenden Paragrafen ergänzt oder geändert, was nicht zuletzt die zuständigen konsularischen Vertretungen sowie die Ausländerbehörden vor große Herausforderungen stellt. 

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfassende und langjährige Erfahrung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln bzw. Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeitende aus Drittstaaten. Wir klären von Anfang an die hierfür notwendigen Voraussetzungen, damit die Verfahren bei der Ausländerbehörde und ggf. bei den zuständigen Konsulaten nicht verzögert werden. Wir beraten dazu ebenfalls umfassend bei Fragen zur Neugründung einer Niederlassung in Deutschland durch ausländische Firmen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick


Planung und Vorbereitung von Fachkräfteeinwanderung


Unterstützung bei der Beschaffung von Aufenthaltstiteln und Arbeitsgenehmigungen 


Arbeitsrechtliche Begleitung bei Neugründung einer Niederlassung


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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