Arbeitsrechtliches Frühstücksseminar
Rechtsberatung zur Arbeitnehmerentsendung
Auslandsbeschäftigung, Entsendung oder auch nur „remote work“ ist inzwischen Realität nicht nur bei großen, international ohnehin tätigen Unternehmen, sondern auch bei kleineren Einheiten. Dabei spielen zum einen grenzüberschreitende Tätigkeiten der Unternehmen eine Rolle, zum anderen aber auch schlicht der Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in einem anderen Land zu arbeiten. Das Entsendegesetz („AEntG“) gibt den Rahmen vor. Gleichzeitig stellen sich aber auch sozialversicherungsrechtliche Fragen, die einer Beantwortung bedürfen. Nicht zuletzt sind die erforderlichen Meldebestimmungen oder Arbeitsgenehmigungen in Drittstaaten - selbst bei nur kürzeren Aufenthalten - einzuhalten.
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind seit vielen Jahren bei der Unterstützung der Planung und Durchführung von Einsätzen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Ausland tätig. Dies reicht von der rechtssicheren Formulierung der Entsendevereinbarung mit oder ohne Rückkehrklausel bis hin zur Klärung des Versicherungsstatus. Darüber hinaus steht bei Fragen zu den jeweils örtlichen rechtlichen Gegebenheiten das internationale Netzwerk unserer Kanzlei zur Verfügung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick
Beratung zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz
Erstellung von Standarddokumenten (Entsendevereinbarungen, Unternehmensrichtlinien etc.)
Unterstützung bei Meldepflichten
Kontakt
Wie Unternehmer Konflikte vermeiden und Handlungsspielräume sichern

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen






