Zollrecht in China

China ist mittlerweile die zweitgrößte Importnation nach den Vereinigten Staaten und ein sehr interessanter Markt für deutsche Unternehmen. Anders als beim Handel mit EU-Ländern gestaltet sich der Handel unter anderem aufgrund der bestehenden Einfuhrvorschriften stets schwieriger.

Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Chinas können online in der Market Access Database der EU eingesehen werden. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel CIF-Wert.

Von diesem dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind: Gebühren für Aufbau & Installation in China / Transport- und Versicherungskosten nach dem ersten Entladeort in China / Einfuhrzölle und Steuern. Für einige Hochtechnologien und Schlüsselkomponenten kann ggf. die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer entfallen.

Werbematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind 7,5% Zoll und 17% Umsatzsteuer zu bezahlen. Muster ohne Handelswert bis zu einem Warenwert von 400 RMB können zollfrei eingeführt werden. Muster die wieder ausgeführt werden,  können nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bis zu 6 Monate eingeführt werden. Carnets sind nur für Messen und Ausstellungen zugelassen.

Einfuhrnebenabgaben:

Die Abfertigungsgebühr beträgt durchschnittlich 0,4% des Zollwertes. Für tariflich zollfreie Waren 1,5%. Der Umsatzsteuersatz beträgt regulär 17%. Für einige Güter des täglichen Bedarfs wie Getreide, Speiseöl, Zeitschriften etc. gibt es eine ermäßigte Umsatzsteuer von 13%. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Zollwert plus Zollbetrag plus sonstige Verbrauchsteuern.

Zertifizierungen und Registrierungen

Für bestimmte Waren, die nach China eingeführt werden, bestehen verschiedene Produktzertifizierungspflichten, wie zum Beispiel das China Compulsory Certificate („CCC“).

Für einige Waren sind weiterhin zusätzliche Einfuhrlizenzen erforderlich. Die Lizenzen müssen formell bei den zuständigen Stellen beantragt werden - meist kann dies nur das Importunternehmen bzw. eine in China ansässige Importgesellschaft.

Exportunternehmen von Lebensmitteln, die Waren nach China exportieren möchten, müssen sich im Vorfeld bei der Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine („AQSIQ“) in China registrieren lassen. Im Anschluss an die Registrierung erhalten sie Registrierungsnummern, die auf den Verpackungen der exportierenden Güter anzugeben sind. Jede Registrierungsnummer ist 4 Jahre gültig und kann ein Jahr vor Ablauf verlängert werden.

Für Exportunternehmen von Fleisch- und für Milchprodukten ist eine spezielle Registrierung bei der AQSIQ erforderlich.

Zu weiteren Einzelheiten des Zollrechts können Sie gerne unsere Anwältinnen und Anwälte der China Praxis in Shanghai oder in Deutschland ansprechen.

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