Update Wasserstoff 12/2024

Wasserstoffhochlauf
Wo stehen wir? Bilanz 2024 und Ausblick 2025
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Durch den vorzeitigen Bruch der Bundesregierung im November sind zahlreiche Gesetzesvorhaben vorerst zum Stillstand gekommen. Dies betrifft auch den Wasserstoffbereich. Gleichwohl sind im vergangenen Jahr zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten und wichtige Vorhaben zur Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie angestoßen worden. Mit der Dezemberausgabe unseres Wasserstoff-Updates geben wir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Neuerungen des Jahres 2024 und blicken auf die für das kommende Jahr zu erwartenden Entwicklungen.
Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes
Einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum Wasserstoffhochlauf stellt die am 22. Oktober 2024 durch die Bundesnetzagentur erteilte Genehmigung für das Wasserstoff-Kernnetz dar. Mit der Genehmigungserteilung hat das förmliche Antragsverfahren für das Kernnetz, dessen Fristen mehrfach verlängert wurden, seinen Abschluss gefunden. Damit wurde die Grundvoraussetzung für die nachfolgenden Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen, mit denen die einzelnen Vorhaben zugelassen werden. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie schnell diese Verfahren tatsächlich durchgeführt werden. Die ersten Inbetriebnahmen von zum Kernnetz gehörenden Wasserstoffleitungen sind bereits für das kommende Jahr vorgesehen.
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Positiv auswirken auf die Dauer der für den Ausbau der Infrastruktur erforderlichen Genehmigungsverfahren sollte sich ursprünglich das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dessen Erlass die Bundesregierung bereits in der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2023 als zentrales Instrument angekündigt hatte. Nachdem im April 2024 ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wurde (Ausgabe 04/24), ist das Gesetzgebungsverfahren bereits weit vorangeschritten. Zuletzt hat sich im September 2024 der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf befasst (Ausgabe 09/2024). Aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen ist das Gesetzgebungsverfahren nunmehr vorerst zum Stillstand gekommen. Wann mit einem Erlass des Gesetzes, der grundsätzlich noch für dieses Jahr geplant war, gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abzusehen. Der bisherige Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hat allerdings gezeigt, dass die Kernpunkte der in dem Entwurf vorgesehenen Neuregelungen parteiübergreifend auf weitgehende Zustimmung stoßen. Es ist daher davon auszugehen, dass das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz unabhängig von dem Ausgang der vorgezogenen Bundestagswahl im Laufe des kommenden Jahres verabschiedet wird. Mit Blick auf den dringend benötigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur bleibt auf einen möglichst zügigen Erlass des Gesetzes zu hoffen.
Änderung der 4. BImSchV
Kurz vor Jahresende noch in Kraft getreten ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Durch die hierin enthaltenen Neuregelungen erhalten Elektrolyseure nunmehr eine eigene Ziffer (10.26), wodurch die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren klargestellt werden. Kleine Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt werden von der der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen. Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag können in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Die Änderungsverordnung war bereits im Juli vom Bundeskabinett beschlossen worden (Ausgabe 08/24); im Oktober hatte sodann der Bundesrat die erforderliche Zustimmung erteilt (Ausgabe 10/24). Die Neuregelungen dienen der Umsetzung der ebenfalls im Jahr 2024 erfolgten Änderung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) und sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Voraussetzung für eine schnellere und einfachere Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung schaffen.
Festlegungen und Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur
Am 6. Juni 2024 hat die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur die „Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Errichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA)“ beschlossen. Mit den Kerninhalten der Festlegung – Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazität, einheitliches distanzunabhängiges Netzentgelt, intertemporaler Kostenallokationsmechanismus, Ausgleichsmechanismus zwischen den Kernnetzbetreibern und Modifikationen von EnWG und WasserstoffNEV – hat die Bundesnetzagentur den Rahmen der Netzentgeltbildung für das Wasserstoff-Kernnetz weitgehend festgelegt. „WANDA“ ist bestandskräftig.
Wenig später, am 3. Juli 2024, hat die Bundesnetzagentur dann die Verfahren für die Festlegung in Sachen Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsmodell („WasABi“, Az. BK7-24-01-014) und die Festlegung in Sachen Wasserstoff Kapazitäten Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs („WaKandA“, Az. BK7-24-01-015) eingeleitet. Mit beiden Festlegungen soll der Zugang zu den Wasserstoffnetzen weiter ausgestaltet werden. Die Inhalte von „WasABi“ und „WaKandA“ finden Sie hier.
Unabhängig davon, wie man die Tätigkeit des Gesetzgebers und der Bundesnetzagentur inhaltlich bewertet, hat das Jahr 2024 auf jeden Fall innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums wichtige Grundlagen für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes und, damit verbunden, einer Wasserstoffwirtschaft gebracht. Dabei ist insbesondere zu dem – bereits Ende 2023 geschaffenen – Amortisationsmechanismus für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes anzumerken, dass der Gesetzgeber die Bedeutung einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft erkannt hat und bereit ist, neue Lösungswege zu beschreiten. Dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch einige Gesetzes- und Festlegungsarbeit zu tun ist. Hier bremst der Koalitionsbruch spürbar. Bis sich nach den Bundestagswahlen eine neue Regierung gebildet hat und diese in allen Themen „angekommen“ ist, wird geraume Zeit vergehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Jahr 2025 dennoch ähnlich effektiv wird wie dieses Jahr.
Das Wasserstoff-Team von GvW wünscht Ihnen an dieser Stelle frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Team

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Melden Sie sich hier zu unserem H2-Newsletter an.