Update Wasserstoff 08/2024
++ Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate vom Bundeskabinett beschlossen++ Industrieemissionsrichtlinie in Kraft getreten++ Referentenentwurf zur Modernisierung des Baugesetzbuches++ Einladung zum 3. GvW Wasserstoff Round Table am 19.11.2024 |
Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate beschlossen
Der von der Politik bereits seit langer Zeit angekündigte und vom Markt mit Spannung erwartete Rahmen für die Importe von Wasserstoff wurde nun doch noch kurz vor der Sommerpause bekannt gegeben. Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate beschlossen.
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Industrieemissionsrichtlinie in Kraft getreten
Am 4. August 2024 ist die novellierte europäische Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive - IED) in Kraft getreten. Durch die Novelle werden Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen pro Tag von der Genehmigungspflicht nach der IED ausgenommen. Dies wird durch eine entsprechende Schwellenwertregelung im Anhang 1 der Richtlinie geregelt
Bereits am 12. März 2024 hatte das Europäische Parlament die Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie angenommen, am 12. April 2024 folgte der Beschluss des Europäischen Rates. Sodann ist die Novelle am 4. August 2024, 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 15. Juli 2024, in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, um die überarbeitete Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Umsetzung ist in Deutschland äußerst zeitnah erfolgt. Bereits am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“, also die Änderungsverordnung zur Anpassung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen. Schon seit 2023 lag ein entsprechender Referentenentwurf des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu der Novellierung vor, nach der kleine Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von weniger als 50 Tonnen Wasserstoff je Tag von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Der deutsche Verordnungsgeber ist damit besonders vorausschauend im Hinblick auf die geplanten europäischen Änderungen tätig geworden.
Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderungsverordnung liegt jetzt beim Bundesrat, welcher diesem noch zustimmen muss, bevor die Verordnung in Kraft treten kann. Damit ist aber erst nach der Sommerpause zu rechnen. Die nächste Sitzung ist am 27. September 2024, die Tagesordnung dafür erscheint am 10. September 2024.
Referentenentwurf zur Modernisierung des Baugesetzbuches
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 30. Juli 2024 einen Referentenentwurf zur Novelle des Baugesetzbuches vorgelegt. Am 4. September wird das Kabinett über den Entwurf abstimmen, woran sich das parlamentarische Verfahren anschließt, das bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll. Mit dem Gesetz soll das Verfahren der Bauleitplanung beschleunigt und digitalisiert, der Klimaschutz und die Klimaanpassung im Städtebau gestärkt und auch Anlagen zur Herstellung und Speicherung von Wasserstoff gefördert werden.
Elektrolyseure sollen durch eine Ergänzung des § 8 BauNVO in Gewerbe- und Industriegebieten allgemein zulässig sein. Hierbei handelt es sich ausweislich der Gesetzesbegründung im Referentenentwurf um eine Klarstellung der bisherigen Rechtslage. Die Zulassung von Elektrolyseuren und Anlagen zur Wasserstoffspeicherung soll dadurch erleichtert werden.
Zudem werden in § 11 BauNVO weitere Optionen für Sondergebiete aufgenommen, auch eines für „Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Windenergie und solare Strahlungsenergie, dienen, einschließlich der unmittelbaren Nutzung der erneuerbaren Energien durch Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff sowie Anlagen zum Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen“. Bisher waren bereits Anlagen zur Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien bedacht. Nun soll mit den Änderungsvorschlägen ein Gleichlauf mit Anlagen zur Herstellung und Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden.
Den Gemeinden steht es frei, Art und/oder Maß dieser Anlagen im Plan näher zu bestimmen, ihre Zulässigkeit auszuschließen oder eigene Sondergebiete für die Erzeugung oder Speicherung von Wasserstoff auszuweisen. Dabei darf, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, die zulässige Grundfläche in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten nicht nur durch die Grundflächen von Solar- und Windenergieanlagen überschritten werden, sondern durch eine Ergänzung des § 19 Abs. 5 BauNVO auch von Elektrolyseuren und Wasserstoffspeichern sowie von Anlagen für das Stromnetz.
Die Möglichkeit, die Grundflächenvorgabe in Industrie- und Gewerbegebieten zu überschreiten, soll einen Anreiz schaffen, Elektrolyseure auf Betriebsgeländen zu errichten und zu betreiben. Damit soll die dezentrale Energieversorgung gefördert und das Stromnetz entlastet werden.
Juliane Hofmann / Henriette Breitkopf
In eigener Sache: 3. GvW Wasserstoff Round Table – Fahrplan für den Hochlauf des Wasserstoffmarkts
Wir freuen uns, Sie am 19. November 2024 zum bereits 3. Wasserstoff Round Table von GvW Graf von Westphalen mit dem Thema „Fahrplan für den Hochlauf des Wasserstoffmarkts“ einladen zu dürfen. Nach Round Tables in München und Hamburg veranstaltet GvW Graf von Westphalen den 3. Round Table in Kooperation mit dem FNB Gas und Hendricks & Schwartz im Industrieclub Düsseldorf.
Wir freuen uns auf Vorträge von u.a. Herrn Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender FNB Gas und Vorsitzender der Geschäftsführung Thyssengas GmbH und Frau Kerstin Maria Rippel, LL.M., Hauptgeschäftsführerin Wirtschaftsvereinigung Stahl , sowie eine Paneldiskussion zur Finanzierung des Wasserstoffhochlaufs mit einem Impulsvortrag von Frau Caroline Wycisk, Leiterin der Abteilung Amortisationskonto bei der KfW. Das ausführliche Programm mit allen Referentinnen und Referenten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.