Geplantes Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Weitere rechtliche Neuerungen, die sich insbesondere auf die genehmigungsrechtliche Situation von Wasserstoffinfrastruktur auswirken dürften, sind durch das bereits seit längerem angekündigte Wasserstoffbeschleunigungsgesetz zu erwarten.
Bereits am 26. Juli 2023 hat die Bundesregierung die Fortschreibung der Nationalen Wassersstoffstrategie (NWS) beschlossen. Hierin werden insgesamt vier Handlungsfelder bzw. Zielbilder für das Jahr 2030 definiert und diese jeweils mit verschiedenen Maßnahmen hinterlegt, wobei zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unterschieden wird. Als eine der kurzfristigen, d. h. grundsätzlich schon im Jahr 2023 umzusetzende Maßnahme wird mehrfach die Vorlage eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes genannt. Hierdurch soll u.a. eine Anpassung und Vereinfachung der regulatorischen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen und damit letztlich eine Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffproduktion und des Ausbaus der damit verbundenen Infrastruktur erreicht werden.
Zu dem konkreten Inhalt des geplanten Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes enthält die NWS keine Aussage. Ein offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bislang ebenfalls noch nicht vor. Es existieren allerdings durchaus Vorschläge aus der Energiewirtschaft, die sich stark an dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) orientieren, das im Mai 2022 vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erlassen worden ist. Wichtige Kernpunkte könnten danach insbesondere der Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die gesetzliche Festschreibung eines überragenden öffentlichen Interesses sein. Dies scheint auch den Plänen der Bundesregierung zu entsprechen. Im November 2023 hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch angekündigt, dass der Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, der sich am LNGG orientieren werde, bis zum Jahresende das Kabinett passieren solle. Auch wenn dieser Zeitplan nicht eingehalten worden ist, dürfte dementsprechend mit einer baldigen Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen sein.
Saskia Soravia