Update Wasserstoff 01/2024

++ EnWG: Neue Regelungen zum Wasserstoff in Kraft

++ Finanzierung Wasserstoff-Kernnetz: neue Regelungen geplant

++ Dezember 2023: Neufassung 37. BlmSchV

++ Nationale Wasserstoffstrategie: Wasserstoffbeschleunigungsgesetz geplant

 

Neue Regelungen im EnWG betreffend Wasserstoff in Kraft getreten

Am 28. Dezember 2023 ist im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ veröffentlicht worden (BGBl. I, Nr. 405, S. 1). Artikel 1 dieses Gesetzes enthält Änderungen des EnWG, die zum 29. Dezember 2023 in Kraft getreten sind. Bezüglich des Themas Wasserstoff sind vor allem die folgenden Änderungen im EnWG erwähnenswert.

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Geplante neue Regelungen im EnWG zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes

Die am 29. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderungen des EnWG sollen kurzfristig um weitere Änderungen ergänzt werden. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat bereits am 16. November 2023 den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf sollen einerseits die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes geschaffen werden. Andererseits soll eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab dem Jahr 2025 etabliert werden, wofür die die bisherigen §§ 15a und 15b durch neue §§ 15a bis 15f ersetzt werden sollen. In Folge dessen soll dann auch § 28q (Bericht zur erstmaligen Erstellung des Netzentwicklungsplans Wasserstoff) aufgehoben und der am 29. Dezember 2023 in Kraft getretene § 28r (Wasserstoff-Kernnetz) zu § 28q werden.

Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes sollen durch die Regelungen in den neuen § 28r und § 28s geschaffen werden. § 28r regelt die Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes sowie der Entgeltbildung. Die Finanzierung soll mit einem intertemporalen Belastungsausgleich bis 2055 privatwirtschaftlich vollständig über bundesweit einheitliche Netzentgelte erfolgen. Hierzu wird ein sog. Amortisationskonto geschaffen, dessen Ausgleich durch den Bund in § 28s geregelt wird, für den Fall, dass sich die gesetzgeberisch beabsichtigte Amortisation bis zum Jahr 2055 nicht einstellen sollte.

Der Bundesrat hat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 15. Dezember 2023 auch schon beraten und mit Änderungsvorschlägen dazu Stellung genommen (BR-Drucks. 590/23). Es bleibt nun die weitere Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag abzuwarten.

Dr. Maximilian Emanuel Elspas


 


Neufassung der 37. BImSchV kurz vor Inkrafttreten

Die novellierte 37. BImSchV wurde im Dezember 2023 von der Bundesregierung beschlossen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen der Strom zur Herstellung von RFNBO („renewable fuels of non-biological origin”) als vollständig erneuerbar und der mit diesem Strom erzeugte Kraftstoff auf die THG-Quote angerechnet werden darf.


Geplantes Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Weitere rechtliche Neuerungen, die sich insbesondere auf die genehmigungsrechtliche Situation von Wasserstoffinfrastruktur auswirken dürften, sind durch das bereits seit längerem angekündigte Wasserstoffbeschleunigungsgesetz zu erwarten.

Bereits am 26. Juli 2023 hat die Bundesregierung die Fortschreibung der Nationalen Wassersstoffstrategie (NWS) beschlossen.  Hierin werden insgesamt vier Handlungsfelder bzw. Zielbilder für das Jahr 2030 definiert und diese jeweils mit verschiedenen Maßnahmen hinterlegt, wobei zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unterschieden wird. Als eine der kurzfristigen, d. h. grundsätzlich schon im Jahr 2023 umzusetzende Maßnahme wird mehrfach die Vorlage eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes genannt. Hierdurch soll u.a. eine Anpassung und Vereinfachung der regulatorischen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen und damit letztlich eine Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffproduktion und des Ausbaus der damit verbundenen Infrastruktur erreicht werden.

Zu dem konkreten Inhalt des geplanten Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes enthält die NWS keine Aussage. Ein offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bislang ebenfalls noch nicht vor. Es existieren allerdings durchaus Vorschläge aus der Energiewirtschaft, die sich stark an dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) orientieren, das im Mai 2022 vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erlassen worden ist. Wichtige Kernpunkte könnten danach insbesondere der Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die gesetzliche Festschreibung eines überragenden öffentlichen Interesses sein. Dies scheint auch den Plänen der Bundesregierung zu entsprechen. Im November 2023 hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch angekündigt, dass der Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, der sich am LNGG orientieren werde, bis zum Jahresende das Kabinett passieren solle. Auch wenn dieser Zeitplan nicht eingehalten worden ist, dürfte dementsprechend mit einer baldigen Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen sein.

Saskia Soravia

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