Zeitplan zur Regulierung von Lieferketten
Die wachsende Bedeutung von Sozial- und Umweltstandards und die Verabschiedung des EU Green Deals 2019 haben auch die Regulierung globaler Lieferketten verstärkt. Prominente Beispiele auf EU-Ebene sind die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die auf das bereits geltende deutsche LkSG folgt und es teilweise modifizieren wird. Weitere Rechtsakte sind etwa die EU-Verordnungen zu Konfliktmineralien und Zwangsarbeit. Auch das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), die EU-Batterie-Verordnung und die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) enthalten Pflichten mit Bezug zur Lieferkette.
Unternehmen müssen die neue Regulierung entweder bereits umgesetzt haben oder aber so bald wie möglich damit starten, um rechtzeitige Konformität zu gewährleisten. Mit unserem Zeitplan halten wir Sie informiert über den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Entwicklung ESG-Regulatorik
- 12010
EU Holzhandels-Verordnung (EUTR)
- 22014
Non-financial Reporting Directive (NFRD)
- 32015
UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
- 42017
Konfliktmineralien-Verordnung
- 52019
EU Green Deal
- 62019
Whistleblower-Richtlinie
- 72020
Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft
- 82020
EU-Taxonomie-Verordnung
- 92021
Vorstellung des Pakets “Fit for 55”
- 102021
LkSG
- 112022
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSRD)
- 122023
EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
- 132023
CBAM-Verordnung
- 142023
Batterie-Verordnung
- 152024
Empowering Consumers-Richtlinie
- 162024
Critical Raw Materials-Verordnung
- 172024
Ökodesign-Verordnung
- 182024
Right to Repair-Richtlinie
- 192024
EU Verpackungs-Verordnung
- 202024
EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)
- 212024
EU Zwangsarbeits-Verordnung
- 222024
EU Verpackungs-Verordnung
Zentrale Vorgaben
- 122. Juli 2021
Verabschiedung LkSG
- 201. Januar 2023
Inkrafttreten und Geltungsbeginn für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten
- 301. Januar 2024
Geltungsbeginn für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten
- 4Juli 2024
BAFA Rechenschaftsbericht: Behörde leitete im Jahr 2023 492 Prüfungen von Amts wegen und 40 Prüfungen auf Antrag ein
- 5Sommer/Herbst 2024
Bundeskanzler und Wirtschaftsminister stellen eine Aufhebung in Aussicht
- 6Oktober 2024
LkSG-Aufhebungsgesetz (Entwurf CDU/CSU Fraktion) wird vom Bundestag abgelehnt
- 7Dezember 2024
Weitere Entwürfe zur Aufhebung des LkSG im Bundestag eingebracht
- 801. Januar 2026
Stichtag zu dem BAFA das erste Mal das Vorliegen der Jahresberichte und deren Veröffentlichung prüfen wird
- 1Juni 2024
Verabschiedung
- 225. Juli 2024
Inkrafttreten
- 326. Juli 2026
Frist für die Umsetzung in nationale Gesetze durch die EU-Mitgliedstaaten
- 426. Juli 2027
Gestaffelter Geltungsbeginn Kategorie 1: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mindestens 1,5 Milliarden EUR weltweitem Umsatz und Drittstaat-Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden EUR Umsatz in der EU
- 526. Juli 2028
Gestaffelter Geltungsbeginn Kategorie 2: EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens 900 Millionen EUR weltweitem Umsatz und Drittstaat-Unternehmen mit mehr als 900 Millionen EUR Umsatz in der EU
- 626. Juli 2029
Gestaffelter Geltungsbeginn Kategorie 3: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Millionen EUR Umsatz, Drittstaat-Unternehmen mit mehr als 450 Millionen EUR Umsatz in der EU, und Franchise-Unternehmen mit mehr als 22,5 Millionen EUR Lizenzgebühren und mehr als 80 Millionen EUR Umsatz
- 101. Januar 2021
Cut-Off-Date für Entwaldung
- 231. Mai 2023
Verabschiedung der EUDR
- 329. Juni 2023
Inkrafttreten: gilt grds. nur für Produkte, die nach diesem Datum erzeugt wurden
- 424. Oktober 2024
Referentenentwurf für deutsches Durchführungsgesetz; Einleitung der Verbändeanhörung
- 5Oktober 2024
Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein Jahr (Änderungs-Verordnung)
- 6November 2024
Europäisches Parlament nimmt Änderungs-Verordnung an, beschließt aber zeitgleich weitere Änderungsanträge inhaltlicher Art (u.a. „no-risk“-Kategorie). Daraufhin geht das gesamte Dossier zurück in die interinstitutionellen Verhandlungen („Trilog“)
- 720. November 2024
Rat der Europäischen Union bekräftigt (nur) seine Zustimmung zu der Verschiebung um ein Jahr
- 803. Dezember 2024
EU Rat und Parlament einigen sich darauf, die inhaltlichen Änderungen (zunächst) zu verwefen und beschließen nur die Verschiebung des Anwendungsstarts
- 9Dezember 2024
EUDR Information System zum Hochladen der Sorgfaltserklärungen live geschaltet
- 10Juni 2025
Angekündigter Zeitpunkt, bis zu dem die EU Kommission spätestens das sog. „Länder-Benchmarking“ (Einteilung in Risiko-Kategorien) veröffentlicht haben wird
- 1130. Dezember 2025
Neuer Anwendungsstart für große und mittlere Unternehmen
- 1230. Juni 2026
Neuer Anwendungsstart für Kleine und Kleinst-Unternehmen
- 114. September 2022
EU-Kommission schlägt Verordnung vor
- 25. März 2024
Vorläufige Einigung zwischen Rat der Europäischen Union & Europäischem Parlament
- 322. April 2024
Europäisches Parlament stimmt der Verordnung zu
- 419. November 2024
Europäischer Rat stimmt der Verordnung zu
- 5voraussichtlich Ende 2027
Anwendungsbeginn 3 Jahre nach Inkrafttreten
- 1März 2014
EU Kommission schlägt Verordnung vor
- 2Mai 2017
Verabschiedung der Verordnung
- 3August 2018
Unverbindliche Leitlinien der EU Kommission für die Ermittlung bvon Konflikt- und Hochrisikogebieten und sonstigen Lieferkettenrisiken (Empfehlung [EU] 2018/1149)
- 4Januar 2019
Delegierte Verordnung (EU) 2019/429 hinsichtlich der Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold
- 5Januar 2021
Inkrafttreten der Verordnung
- 1Mai 2023
Verabschiedung der Verordnung
- 21. Oktober 2023
Start des Übergangszeitraums; schon jetzt greifen umfassende Meldepflichten für Importeure der erfassten Waren
- 301. Januar 2025
Importeure und drittländische Anlagenbetreiber sollen sich im CBAM-Register registrieren lassen können
- 431. Dezember 2025
Ende des Übergangszeitraums
- 501. Januar 2026
Vollständige Anwendung der Verordnung; nur noch zugelassene CBAM-Anmelder dürfen die erfassten Waren zur Einfuhr anmelden; erwerb von CBAM-Zertifikaten wird verpflichtend
- 62027 – 2034
Jedes Jahr steigt die Anzahl der erforderlichen CBAM-Zertifikate
- 112. Juli 2023
Verabschiedung der Verordnung
- 217. August 2023
Inkrafttreten der Verordnung
- 318. Februar 2024
Grundsätzlicher Geltungsbeginn
- 418. August 2024
Geltungsbeginn diverser Pflichten u.a. zu Kennzeichnung, Dokumentation, Konformitätsbewertung
- 518. August 2025
Geltungsbeginn der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Art. 47 ff.) und der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (Art. 54 ff.)
- 62026 – 2036
Gestaffelter Geltungsbeginn der weiteren Pflichten
- 1Mai 2024
Verabschiedung der Verordnung
- 218. Juli 2024
Inkrafttreten der Verordnung
- 3November 2024
Einrichtung und Call for Applications des EU Ökodesign-Forums
- 4März 2025
Verabschiedung des ersten ESPR Working Plans, der festlegen soll, für welche Poduktgruppen in den nächsten Jahren spezifische Regeln erarbeitet werden sollen
- 5Mitte 2025
Delegierte Rechtsakte zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren und Ausnahmevorschriften
- 6Ende 2025
Delegierte Rechtsakte über das Digitale-Produktpass-Register, Dienstleister, Datenträger, digitale Berechtigungsnachweise
- 72026
Verabschiedung der ersten delegierten Rechtsakte zu spezifischen Produktgruppen (u.a. für Textilien und Stahl)
- 82027/2028
Geltungsbeginn der ersten Produktanforderungen (jeweils 18 Monate nach Verabschiedung)