Zeitplan zur Regulierung von Lieferketten

Die wachsende Bedeutung von Sozial- und Umweltstandards und die Verabschiedung des EU Green Deals 2019 haben auch die Regulierung globaler Lieferketten verstärkt. Prominente Beispiele auf EU-Ebene sind die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die auf das bereits geltende deutsche LkSG folgt und es teilweise modifizieren wird. Weitere Rechtsakte sind etwa die EU-Verordnungen zu Konfliktmineralien und Zwangsarbeit. Auch das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), die EU-Batterie-Verordnung und die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) enthalten Pflichten mit Bezug zur Lieferkette.

Unternehmen müssen die neue Regulierung entweder bereits umgesetzt haben oder aber so bald wie möglich damit starten, um rechtzeitige Konformität zu gewährleisten. Mit unserem Zeitplan halten wir Sie informiert über den aktuellen Stand der Gesetzgebung. 

Entwicklung ESG-Regulatorik


  • 1
    2010

    EU Holzhandels-Verordnung (EUTR)

  • 2
    2014

    Non-financial Reporting Directive (NFRD)

  • 3
    2015

    UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

  • 4
    2017

    Konfliktmineralien-Verordnung

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  • 5
    2019

    EU Green Deal

  • 6
    2019

    Whistleblower-Richtlinie

  • 7
    2020

    Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft

  • 8
    2020

    EU-Taxonomie-Verordnung

  • 9
    2021

    Vorstellung des Pakets “Fit for 55”

  • 10
    2021

    LkSG

  • 11
    2022

    Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSRD)

  • 12
    2023

    EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)

  • 13
    2023

    CBAM-Verordnung

  • 14
    2023

    Batterie-Verordnung

  • 15
    2024

    Empowering Consumers-Richtlinie

  • 16
    2024

    Critical Raw Materials-Verordnung

  • 17
    2024

    Ökodesign-Verordnung

  • 18
    2024

    Right to Repair-Richtlinie

  • 19
    2024

    EU Verpackungs-Verordnung

  • 20
    2024

    EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)

  • 21
    2024

    EU Zwangsarbeits-Verordnung

  • 22
    2024

    EU Verpackungs-Verordnung

Zentrale Vorgaben


  • 1
    22. Juli 2021

    Verabschiedung LkSG

  • 2
    01. Januar 2023

    Inkrafttreten und Geltungsbeginn für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten

  • 3
    01. Januar 2024

    Geltungsbeginn für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten

  • 4
    Juli 2024

    BAFA Rechenschaftsbericht: Behörde leitete im Jahr 2023 492 Prüfungen von Amts wegen und 40 Prüfungen auf Antrag ein

  • 5
    Sommer/Herbst 2024

    Bundeskanzler und Wirtschaftsminister stellen eine Aufhebung in Aussicht

  • 6
    Oktober 2024

    LkSG-Aufhebungsgesetz (Entwurf CDU/CSU Fraktion) wird vom Bundestag abgelehnt

  • 7
    Dezember 2024

    Weitere Entwürfe zur Aufhebung des LkSG im Bundestag eingebracht

  • 8
    01. Januar 2026

    Stichtag zu dem BAFA das erste Mal das Vorliegen der Jahresberichte und deren Veröffentlichung prüfen wird

  • 1
    Juni 2024

    Verabschiedung

  • 2
    25. Juli 2024

    Inkrafttreten

  • 3
    26. Juli 2026

    Frist für die Umsetzung in nationale Gesetze durch die EU-Mitgliedstaaten

  • 4
    26. Juli 2027

    Gestaffelter Geltungsbeginn Kategorie 1: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mindestens 1,5 Milliarden EUR weltweitem Umsatz und Drittstaat-Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden EUR Umsatz in der EU

  • 5
    26. Juli 2028

    Gestaffelter Geltungsbeginn Kategorie 2: EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens 900 Millionen EUR weltweitem Umsatz und Drittstaat-Unternehmen mit mehr als 900 Millionen EUR Umsatz in der EU

  • 6
    26. Juli 2029

    Gestaffelter Geltungsbeginn Kategorie 3: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Millionen EUR Umsatz, Drittstaat-Unternehmen mit mehr als 450 Millionen EUR Umsatz in der EU, und Franchise-Unternehmen mit mehr als 22,5 Millionen EUR Lizenzgebühren und mehr als 80 Millionen EUR Umsatz

  • 1
    01. Januar 2021

    Cut-Off-Date für Entwaldung

  • 2
    31. Mai 2023

    Verabschiedung der EUDR

  • 3
    29. Juni 2023

    Inkrafttreten: gilt grds. nur für Produkte, die nach diesem Datum erzeugt wurden

  • 4
    24. Oktober 2024

    Referentenentwurf für deutsches Durchführungsgesetz; Einleitung der Verbändeanhörung

  • 5
    Oktober 2024

    Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein Jahr (Änderungs-Verordnung)

  • 6
    November 2024

    Europäisches Parlament nimmt Änderungs-Verordnung an, beschließt aber zeitgleich weitere Änderungsanträge inhaltlicher Art (u.a. „no-risk“-Kategorie). Daraufhin geht das gesamte Dossier zurück in die interinstitutionellen Verhandlungen („Trilog“)

  • 7
    20. November 2024

    Rat der Europäischen Union bekräftigt (nur) seine Zustimmung zu der Verschiebung um ein Jahr

  • 8
    03. Dezember 2024

    EU Rat und Parlament einigen sich darauf, die inhaltlichen Änderungen (zunächst) zu verwefen und beschließen nur die Verschiebung des Anwendungsstarts 

  • 9
    Dezember 2024

    EUDR Information System zum Hochladen der Sorgfaltserklärungen live geschaltet

  • 10
    Juni 2025

    Angekündigter Zeitpunkt, bis zu dem die EU Kommission spätestens das sog. „Länder-Benchmarking“ (Einteilung in Risiko-Kategorien) veröffentlicht haben wird

  • 11
    30. Dezember 2025

    Neuer Anwendungsstart für große und mittlere Unternehmen

  • 12
    30. Juni 2026

    Neuer Anwendungsstart für Kleine und Kleinst-Unternehmen

  • 1
    14. September 2022

    EU-Kommission schlägt Verordnung vor

  • 2
    5. März 2024

    Vorläufige Einigung zwischen Rat der Europäischen Union & Europäischem Parlament

  • 3
    22. April 2024

    Europäisches Parlament stimmt der Verordnung zu

  • 4
    19. November 2024

    Europäischer Rat stimmt der Verordnung zu

  • 5
    voraussichtlich Ende 2027

    Anwendungsbeginn 3 Jahre nach Inkrafttreten

  • 1
    März 2014

    EU Kommission schlägt Verordnung vor

  • 2
    Mai 2017

    Verabschiedung der Verordnung

  • 3
    August 2018

    Unverbindliche Leitlinien der EU Kommission für die Ermittlung bvon Konflikt- und Hochrisikogebieten und sonstigen Lieferkettenrisiken (Empfehlung [EU] 2018/1149)

  • 4
    Januar 2019

    Delegierte Verordnung (EU) 2019/429 hinsichtlich der Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold 

  • 5
    Januar 2021

    Inkrafttreten der Verordnung 

  • 1
    Mai 2023

    Verabschiedung der Verordnung

  • 2
    1. Oktober 2023

    Start des Übergangszeitraums; schon jetzt greifen umfassende Meldepflichten für Importeure der erfassten Waren

  • 3
    01. Januar 2025

    Importeure und drittländische Anlagenbetreiber sollen sich im CBAM-Register registrieren lassen können

  • 4
    31. Dezember 2025

    Ende des Übergangszeitraums

  • 5
    01. Januar 2026

    Vollständige Anwendung der Verordnung; nur noch zugelassene CBAM-Anmelder dürfen die erfassten Waren zur Einfuhr anmelden; erwerb von CBAM-Zertifikaten wird verpflichtend

  • 6
    2027 – 2034

    Jedes Jahr steigt die Anzahl der erforderlichen CBAM-Zertifikate

  • 1
    12. Juli 2023

    Verabschiedung der Verordnung 

  • 2
    17. August 2023

    Inkrafttreten der Verordnung

  • 3
    18. Februar 2024

    Grundsätzlicher Geltungsbeginn

  • 4
    18. August 2024

    Geltungsbeginn diverser Pflichten u.a. zu Kennzeichnung, Dokumentation, Konformitätsbewertung

  • 5
    18. August 2025

    Geltungsbeginn der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Art. 47 ff.) und der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (Art. 54 ff.)

  • 6
    2026 – 2036

    Gestaffelter Geltungsbeginn der weiteren Pflichten

  • 1
    Mai 2024

    Verabschiedung der Verordnung

  • 2
    18. Juli 2024

    Inkrafttreten der Verordnung

  • 3
    November 2024

    Einrichtung und Call for Applications des EU Ökodesign-Forums

  • 4
    März 2025

    Verabschiedung des ersten ESPR Working Plans, der festlegen soll, für welche Poduktgruppen in den nächsten Jahren spezifische Regeln erarbeitet werden sollen

  • 5
    Mitte 2025

    Delegierte Rechtsakte zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren und Ausnahmevorschriften

  • 6
    Ende 2025

    Delegierte Rechtsakte über das Digitale-Produktpass-Register, Dienstleister, Datenträger, digitale Berechtigungsnachweise

  • 7
    2026

    Verabschiedung der ersten delegierten Rechtsakte zu spezifischen Produktgruppen (u.a. für Textilien und Stahl)

  • 8
    2027/2028

    Geltungsbeginn der ersten Produktanforderungen (jeweils 18 Monate nach Verabschiedung)

Kontakt


Head of ESG & Sustainability, Counsel

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