Folgen für Unternehmen
Unternehmen müssen zum einen ihre Produkte nach den konkreten produktspezifischen Parametern des Ökodesigns konzipieren. Dies umfasst eine Reihe von Anforderungen, insbesondere
- einfache Reparatur und Wartung
- recyclingorientierte Gestaltung
- Indikatoren für Wiederverwendung, Nachrüstung und Wiederaufbereitung aber eben auch Erschwinglichkeit der Ersatzteile
- Verwendung von gebrauchten Bauteilen und recyceltem Material sowie der Material-, CO2- und Umweltfußabdruck.
Unternehmen müssen die Beschaffenheit der Produkte in einem digitalen Produktpass dokumentieren, der entlang der Lieferkette weitergegeben werden muss. Die Lieferkette wird dabei eher als Lieferkreislauf begriffen, weil auch die Schritte der Wiederverwendung und Aufbereitung umfasst werden.
Kommen Unternehmen den Produktanforderungen nicht nach, dürfen diese weder in Verkehr noch in Betrieb genommen werden. Das Inverkehrbringen umfasst dabei auch die Einfuhr im Sinne der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.
Das Vernichtungsverbot für Kleidung und Schuhe gilt unabhängig davon.
Wie wir unterstützen können
Die Anwältinnen und Anwälte des Green Trade Teams bieten eine fundierte Beratung zur ESPR. Wir verfolgen aktiv alle Phasen des Gesetzgebungsprozesses hinsichtlich der produktspezifischen delegierten Rechtsakte und bieten strategische Beratung in Konsultationsphasen an. Darüber hinaus informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Das Beratungsangebot unserer Kanzlei bietet individuelle Compliancelösungen und strategische Beratung, um den spezifischen Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Wir verfügen über spezialisiertes Knowhow insbesondere im Bereich der Circular Economy und der Lieferkettenprozesse. Im Rahmen unserer Beratung berücksichtigen wir nicht nur die EU-weiten Regelungen, sondern auch relevante internationale Standards, dank unserer Kooperation mit Partnerkanzleien weltweit. Aufgrund unserer weiten und Themen übergreifenden Expertise bieten wir ganzheitliche Beratungsansätze, die sämtliche Bereiche des Green Deals, d.h. Emissionen, Ressourcenknappheit, Circular Economy, Biodiversität und Menschenrechte abdeckt (mehr).