August 2016 Blog

BREXIT: Risiko für deutsche Limiteds und LLPs

Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union hat weitreichende Folgen für den deutschen Mittelstand. Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat der BREXIT vor allem Auswirkungen auf die Wahl der richtigen Rechtsform. Betroffen sind insbesondere diejenigen deutschen Unternehmen, die derzeit in einer englischen Rechtsform betrieben werden. Diese Unternehmen sollten die nächsten Monate nutzen, um über einen Wechsel in eine deutsche Rechtsform nachzudenken.

Das Problem

In den vergangenen Jahrzehnten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch zahlreiche Entscheidungen die unternehmerische Freiheit innerhalb der europäischen Union gestärkt. Vor mehr als 15 Jahren, im Fall „Centros“ (Urteil vom 10. März 1999 – Rechtssache C-212/97), hat der EuGH erstmals entschieden, dass deutsche Unternehmer ihr Geschäft auch in einer englischen Rechtsform betreiben können. Seither ist es keine Seltenheit mehr, dass deutsche Start-Ups und mittelständische Unternehmen als Rechtsform eine private limited company (kurz: Ltd.) oder einer limited liability partnership (kurz: LLP) wählen.

Das Problem dabei: Diese Rechtswahlfreiheit basiert nicht auf deutschen oder englischen Gesetzen, sondern allein auf der Rechtsprechung des EuGH und der europäischen Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV). Auf diese EU-Rechtsprechung kann sich das Vereinigte Königreich aber nach einem Ausstieg aus der EU nicht mehr berufen. In letzter Konsequenz bedeutet das: Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verlieren alle englischen Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland ihren Status als Kapitalgesellschaft. Dies hat weitreichende Haftungsfolgen für die Gesellschafter; es droht die vollständige Haftung mit dem Privatvermögen.

Es könnte zwar sein, dass es so weit nicht kommt. Möglich wäre zum Beispiel, dass Großbritannien einen Sonderstatus mit der EU aushandelt oder bilaterale Abkommen mit Deutschland schließt. Aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken, ist jedoch dringend anzuraten, schon heute Vorkehrungen zu treffen.

Lösungsansätze

Möchten Unternehmer dieses Problem vermeiden, so empfiehlt sich in erster Linie ein (grenzüberschreitender) Formwechsel in eine deutsche Rechtsform. Im Fall einer Limited steht mit der deutschen GmbH eine geeignete Rechtsform zur Verfügung. Für LLPs ist in den meisten Fällen die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung die beste Wahl.

Die bisherige Praxis zeigt allerdings, dass ein grenzüberschreitender Formwechsel aufwändig ist und Zeit in Anspruch nimmt. Falls ein Formwechsel ins Auge gefasst wird, sollte er daher jetzt in Angriff genommen werden.

Benjamin Schwarzfischer
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

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