November 2015 Blog

Eckpunktepapier für Wagniskapital verabschiedet

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium der Finanzen haben ein gemeinsames Eckpunktepapier für Wagniskapital vorgelegt Dieses dient dem Ziel, Deutschland als Investitionsstandort für die Finanzierung junger Unternehmen in der Wachstumsphase international wettbewerbsfähiger zu machen.

Zu den beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gehören u.a. folgende Maßnahmen:

  • Errichtung eines EUR 500 Mio. starken ERP/EIF-Wachstumsfonds, der in diesem Jahr an den Markt gehen und die Lücke bei größeren Wachstumsfinanzierungen verkleinern soll.
  • Aufstockung des ERP/EIF-Venture-Capital-Dachfonds auf EUR 1,7 Mrd. mit einer Erhöhung der Business Angel Finanzierungen auf knapp EUR 300 Mio.
  • Verbesserung der EXIST-Förderung für Gründerteams aus Hochschulen.
  • Freistellung des INVEST-Zuschusses für Wagniskapital von der Steuer.
  • Marktrückkehr der KfW mit einem Budget von EUR 400 Mio. als Ankerinvestor für Fonds.
  • Ausgliederung des ERP-Startfonds in eine eigene Gesellschaft außerhalb der KfW.
  • Mobilisierung von mehr Börsengängen (bereits im Juni 2015 wurde das „Deutsche Börse Venture Network“ gestartet, das der Heranführung von Unternehmen an die Börse unterstützen sollen).

Zudem hat sich die Bundesregierung auf folgende Maßnahmen verständigt:

  • Ausbau des INVEST-Zuschussprogramms in 2016: auf Investitionen in Wagniskapital von bis zu EUR 500.000 p.a. wird ein Zuschuss in Höhe von 20% der Investitionen und eine Steuererstattung auf Veräußerungsgewinne gewährt.
  • Ausnahme innovativer Unternehmen von der Streubesitzbesteuerung: nachdem bereits eine Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus sog. Streubesitzbeteiligungen unter 10% weggefallen ist, gibt es Bestrebungen, die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen  ebenfalls zu streichen. Im Eckpunktepapier heißt es dazu, dass „in jedem Fall [sichergestellt wird], dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen“ und „die Ausnahmen für innovative Unternehmen aus Sicht der Europäischen Kommission europarechtlich zulässig sind.“

Fazit:

Die Erwartungen, die bei Gründern, Business Angels und Investoren aufgrund des Koalitionsvertrages aufgekommen sind, werden sicherlich durch das Eckpunktepapier nicht erfüllt. In der verbleibenden Legislaturperiode müssen die im Eckpunktepapier aufgeführten Maßnahmen gesetzlich umgesetzt werden. Ob es dann zu einer erheblichen Verbesserung der Rahmenbedingungen kommt, bleibt abzuwarten. Vermutlich ist es ein erster kleiner Schritt, der aber nicht ausreichen wird, um den Rückstand gegenüber anderen Ländern aufzuholen. Gemessen an der Wirtschaftskraft (in Deutschland werden nur 0,02% des BIP investiert) steht in den U.S.A. fast das 9-fache und in Israel das 20-fache des deutschen Investitionswertes zur Verfügung.

Dr. Marco Zessel, LL.M., Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!