Februar 2024 Blog

Einigung auf Kraftwerksstrategie – Ausschreibung von 10 GW wasserstofffähigen Gaskraftwerken

Die Bundesregierung hat sich am 5. Februar 2024 auf eine „Kraftwerksstrategie“ geeinigt. Danach sollen zunächst Kapazitäten von bis zu 10 GW an Gas-Kraftwerksleistung ausgeschrieben werden.

Kurzfristige Ausschreibung neuer Kapazitäten wasserstofffähiger Gaskraftwerke

Das Konzept umfasst insbesondere die Ausschreibung von Kapazitäten zur Errichtung wasserstofffähiger Gaskraftwerke, die zunächst übergangsweise mit Erdgas, im Anschluss ausschließlich mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Der Zeitpunkt der Umstellung soll abhängig von den Entwicklungen des Netzausbaus, Energiebedarfs und Wasserstoffhochlaufs zwischen den Jahren 2035 und 2040 liegen; eine genaue Terminbestimmung ist im Jahre 2032 anberaumt.

Für die Kapazitäten sind vier stufenweise Ausschreibungen zu je 2,5 Gigawatt (GW) vorgesehen. Damit bleibt die Bundesregierung hinter dem im August 2023 vorgestellten Rahmenkonzept zur Kraftwerksstrategie zurück, das eine Ausschreibung von 8,8 Gigawatt an reinen Wasserstoffkraftwerken sowie bis zu 15 Gigawatt an Transformationskraftwerken vorsah. Zu den Unterschieden zwischen der Kraftwerksstrategie vom Sommer 2023 einerseits und der vom 5. Februar 2024 andererseits sowie der konkreten Umsetzung hat die Union eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/10346) mit 83 Fragen zur Kraftwerksstrategie gestellt.

Staatliche Förderung

Der Bau von bis zu zehn Gigawatt an wasserstofffähigen Gaskraftwerken, die an nicht näher bezeichneten „systemdienlichen Standorten“ errichtet werden sollen, soll zeitnah realisiert werden. Die Investitionen sollen mit Fördergeldern aus dem Klima- und Transformationsfonds unterstützt werden. Wie diese Fördergelder (geschätzte 15 bis 20 Mrd. EUR in den kommenden 15 Jahren) finanziert werden sollen und, ob die EU-Kommission diese für beihilferechtlich zulässig erachtet, muss allerdings noch geklärt werden.

Abbau regulatorischer Hindernisse

Die Einigung sieht zudem vor, den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft durch den Abbau regulatorischer Hindernisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren voranzutreiben. Konkret bedeutet das, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, um insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden sollen. Es soll darüber hinaus keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gibt, Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom soll uneingeschränkt ermöglicht werden; alle bestehenden regulatorischen Hürden sollen so weit wie möglich abgebaut werden. Auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke sollen substanziell beschleunigt werden. Konkrete Gesetzesentwürfe, wie diese Pläne konkret umgesetzt werden sollen, liegen allerdings noch nicht vor.

Hintergrund

Hintergrund der Einigung stellt das gesetzlich in § 1 Abs. 2 EEG 2023 verankerte Ziel dar, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Hinzu kommt, dass die deutsche Industrie bis 2045 Stahl, Zement oder andere energieintensive Produkte ohne CO2-Ausstoß herstellen können soll. Die klimaneutrale Stromgewinnung soll zukünftig primär aus den Quellen Wind- und Sonnenenergie erfolgen. Um eine Stromversorgung auch in Zeiträumen geringer Wind- und Sonneneinwirkungen („Dunkelflauten“) gewährleisten zu können, beabsichtigt die Regierung den ergänzenden Zubau der „H2-ready-Kraftwerke“.

Ausblick

Nun wird die Einigung zur Kraftwerksstrategie mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert; es ist eine beihilfenrechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Die Regelungen zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie werden zeitnah erwartet. Sie sollen spätestens im Sommer verabschiedet werden und Investitionssicherheit für die Energiebranche bieten.

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