Emissionsrechtehandel: Europäisches Parlament stoppt „back loading“-Vorschlag der Kommission
Vorerst bleibt es bei dem durch die europäische Emissionshandelsrichtlinie, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und die Zuteilungsverordnung 2020 bestimmten System des europäischen Emissionsrechtehandels. Nach einer harten politischen Debatte hat das Europäische Parlament am 16. April 2013 die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Emissionsrechtehandel-Systems und zur kurzfristigen Stützung der Preise der handelbaren Zertifikate abgelehnt.
Die Europäische Kommission hatte bereits im November 2012 Vorschläge unterbreitet, wie der derzeit am Boden liegende Preis für Emissionszertifikate gestützt werden könne, und einen diesbezüglichen Änderungsvorschlag der rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Ein Kernpunkt der Kommissionsvorschläge betraf das sogenannte „back loading“. Danach hätten die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten in den ersten drei Jahren der aktuellen Handelsperiode keine neuen Zertifikate zuteilen dürfen. Die den betroffenen Unternehmen zustehenden Zertifikate wären vielmehr erst gegen Ende der Handelsperiode ausgegeben worden. Durch die dadurch eintretende temporäre Verknappung der Zertifikate sollte nach dem Willen der Kommission der Preis der Zertifikate nach oben getrieben und hierdurch für betroffene Unternehmen ein größerer Anreiz zur Reduktion von Treibhausgases gesetzt werden.
Diese staatliche Verknappung von Zertifikaten hätte jedoch zu einer erheblichen Planungsunsicherheit der betroffenen Unternehmen geführt. Investitionsplanungen, die auf Grundlage der für die dritte Handelsperiode vorgesehenen Zuteilungsregelungen erfolgten, wären durch den Eingriff massiv beeinträchtigt und in Frage gestellt worden.
Aus diesem Grund hat sich das Europäische Parlament gegen eine entsprechende Änderung des europäischen Emissionshandelssystems gewandt. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Europäische Kommission auf die ablehnende Entscheidung des Parlaments reagiert und ob sie weitere (kurzfristige) Eingriffe in das bestehende Emissionshandelssystem plant.
Dr. Andreas Wolowski, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt