September 2023 Blog

Finanzierung von ESG-Maßnahmen in der Hotelindustrie – Sicherung von Investitionsmitteln über eine ESG-Reserve?

Environmental Social Governance kurz: „ESG“-Investitionen bleiben für die Hotelindustrie ein zentrales Gegenwarts- und Zukunftsthema. Das zeigt auch ein Blick auf das Rahmenprogramm der diesjährigen Expo Real. Im Fokus für den Bereich Hotellerie steht das Thema Measurement: Messdaten & KPIs, die Brücke zwischen Investor, Operator und Franchisenehmer. Zu den wichtigsten Messdaten und Key Performance Indikatoren (KPIs) eines Hotels gehören heute ESG relevante Datenerhebungen und die ESG-Performance des Hotels. Dabei ist klar: Die ESG-Performance ist für Investoren, Betreiber und die Franchise- bzw. Managementparteien gleichermaßen relevant.

Die ESG-Performance eines Hotels beschränkt sich dabei schon längst nicht mehr auf die Bauphase, die Gebäudesubstanz und/oder die bloße Zusammenstellung von ESG-Daten. Auch erweitern sich die Aufgabenfelder von der reinen „Environmental“-Komponente – also dem „E“ aus ESG – zunehmend auf die Bereiche „Social“ und „Governance“. Wie das Hotel in Sachen ESG insgesamt abschneidet, wird daher für sämtliche beteiligte Parteien immer wichtiger.

Klar ist auch: Die ESG-Aufrüstung ist mit Kosten verbunden. Um hier das Vorhandensein ausreichender Investitionsmittel sicherzustellen, wird die Idee einer sog. „ESG-Reserve“ immer populärer. Typischer Bestandteil von Hotelmiet- und -pachtverträgen sind sog „FF&E-Reserven“, welche im Normalfall zumindest für Ersatzbeschaffungen der Hotelausstattung vorgesehen sind. In ähnlicher Weise kann eine ESG-Reserve fungieren, in der monatliche Rückstellungen gebündelt werden, um eine sachgerechte Finanzierung ESG-bezogener Investments sicherzustellen – insbesondere im Hinblick auf solche Investments, die (gesetzlich) zwingend umgesetzt werden müssen. Wie bei einer FF&E-Reserve kann dabei ein bestimmter Prozentsatz des Jahresumsatzes zurückgestellt werden, die Höhe kann anhand der Betriebsjahre gestaffelt werden und/oder durch ein „Cap“ begrenzt werden. Um Konflikte zu vermeiden, sollte vertraglich genau definiert werden, für welche Art von ESG-bezogenen Investitionen die Mittel aus der ESG-Reserve zu verwenden sind. Außerdem sollte bereits bei Vertragsschluss eine Einigung getroffen werden, wem am Ende der Laufzeit ein etwaiges Guthaben zusteht. Sinnvoll können je nach Fallgestaltung auch bestimmte Zuführungen von Investorenseite sein, die sich der Höhe nach an den für die Zukunft jeweils geplanten ESG-Maßnahmen für das konkrete Hotel orientieren und überdies als Incentive fungieren können.

Dass gerade eine Welle an „alten“ Miet-/Pacht-, Management- und Franchiseverträgen ausläuft, kommt insoweit gelegen. Vertragsneuabschlüsse bieten eine Chance, die aktuellen Entwicklungen und Trends bei der Vertragsgestaltung aufzugreifen und neue – zukunftsfähige – Vertragsstrukturen zu schaffen. In Verträgen mit noch andauernder und perspektivisch längerer Vertragslaufzeit können die aktuellen Entwicklungen in Nachträgen abgebildet werden, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben und für das individuelle Vertragsverhältnis die passende Lösung zu ergänzen.

Von auf maximale ESG-Performance ausgerichteten Verträgen profitieren alle Stakeholder. Gleichzeitig kann eine nachhaltige ESG-Strategie nur gelingen, wenn die Verantwortungslast möglichst gerecht auf alle beteiligten Parteien aufgeteilt wird. Die vertragliche Verankerung einer ESG-Reserve kann zu einer solchen, gerechteren Lastenverteilung sinnvoll beitragen.

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