Dezember 2012 Blog

Kartellrecht: Koalitionsausschuss einigt sich über Reform des Kartellrechts

In seiner ersten Sitzung in diesem Jahr hat sich der Koalitionsausschuss auf die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geeinigt. Die Vertreter von CDU, CSU und FDP wollen mit der Reform das deutsche Kartellrecht weiter harmonisieren und den Wettbewerb in Deutschland stärken. Im Pressebereich soll der Strukturwandel erleichtert, im Energiesektor die besondere Missbrauchsaufsicht verlängert werden.

Mit der vorangegangenen 7. GWB-Novelle im Jahr 2005 hatte der Gesetzgeber das deutsche Kartellrecht weitgehend an die Regelungen des EU-Kartell- und Kartellverfahrensrechts angepasst. Daraus folgte die Einführung der Pflicht eines jeden Unternehmens, die kartellrechtliche Relevanz und Zulässigkeit des eigenen Verhaltens selbst zu prüfen. Es wurde das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen („vertikale“ Vereinbarungen) erweitert. Ferner wurde eine dynamische Verweisung auf die so genannten Gruppenfreistellungsverordnungen aufgenommen, die bestimmte Gruppen von Vereinbarungen (vertikale Vereinbarungen, Technologie-Transfer-Vereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungs-Vereinbarungen etc.) unter bestimmten Voraussetzungen vom allgemeinen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ausnehmen.
Im November des vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Referentenentwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des GWB. Der Entwurf wurde kontrovers diskutiert. Umfangreich geäußert haben sich unter anderem das Bundeskartellamt („Für eine Änderung im Bereich der Pressefusionskontrolle sieht das Bundeskartellamt keinen Handlungsbedarf. Die derzeitige Pressefusionskontrolle dient der Pressevielfalt und belastet die betroffenen Unternehmen nicht übermäßig"), der DIHK („Der DIHK unterstützt das Auslaufen der befristeten Verschärfung des Verbotes des Verkaufs unter Einstandspreis“) und die Monopolkommission („Die Monopolkommission empfiehlt daher dringend, von einer unnötigen Verlängerung des § 29 GWB, so wie sie der Referentenentwurf gegenwärtig vorsieht, abzusehen“).

In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 04. März 2012 wurden nun letzte Streitpunkte zwischen den Regierungsparteien beigelegt. Die 8. GWB-Novelle soll danach unter anderem zwar das deutsche Kartellrecht weiter harmonisieren. Mit solch tiefgreifenden Veränderungen wie 2005 wartet die Reform nach jetzigem Stand jedoch nicht auf:

  • Im Bereich der Fusionskontrolle soll der sog. SIEC-Test eigeführt werden. Zusammenschlüsse von Unternehmen sollen nicht mehr primär nach dem Marktbeherrschungskriterium beurteilt werden. Vorrangig zu prüfen ist vielmehr, ob zu befürchten steht, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs („Significant Impediment of Effective Competition“) führt.
  • Im Bereich des Pressefusionsrechts soll die pressespezifische Aufgreifschwelle von EUR 25 Mio. Umsatz auf EUR 62,5 Mio. angehoben werden. Die allgemeine Aufgreifschwelle beträgt EUR 500 Mio. Umsatz, d.h. fusionskontrollrechtlich relevant sind allgemein nur Zusammenschlüsse von Unternehmen, deren jährliche Umsatzerlöse insgesamt weltweit EUR 500 Mio. (Presse: derzeit EUR 25 Mio.) übersteigen. Zusammen mit weiteren Regelungen soll den Presseverlagen mit der Anhebung der Aufgreifschwelle einerseits der wirtschaftlich notwendige Strukturwandel erleichtert werden. Zum anderen soll das Kartellrecht auch weiterhin den Pluralismus in der deutschen Presselandschaft gewährleisten.
  • Die bis zum 31. Dezember 2012 befristete besondere Missbrauchsaufsicht im Energiesektor nach § 29 GWB soll um weitere fünf Jahre bis 2017 verlängert werden.
  • Das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis gemäß § 20(4) GWB soll ebenfalls um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
  • Es soll eine ausdrückliche Regelung eines missbrauchsabhängigen Entflechtungstatbestands aufgenommen werden.


Nach dem Willen des Koalitionsausschusses soll das Kabinett Ende März 2012 über den Gesetzesentwurf entscheiden, so dass die neuen Regelungen nach Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens bereits zum 01. Januar 2013 in Kraft treten können. Allerdings hat die Opposition bereits Nachbesserung gefordert, und zwar konkret in Form einer Forderung nach gesetzlicher Verankerung des zuletzt viel diskutierten Presse-Grossos.

(Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt - Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012; Referentenentwurf des BMWi - Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Christian Kusulis, Rechtsanwalt

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