04 Januar 2023 Blog

Leichtfertigkeit durch Geruchskontaminierung

Das OLG Hamm hat vor wenigen Monaten festgestellt, dass es leichtfertig ist, wenn ein Frachtführer sehr stark riechende Chemikalien zusammen mit Lebensmitteln in den Lkw lädt, wodurch die Lebensmittel den sehr starken Geruch der Chemikalie aufnehmen.

Allerdings war es wohl tatsächlich so, dass es keine entscheidenden Vorgaben dahingehend gab, wie die Lebensmittel, die tiefgekühlt zu transportieren waren im Zusammenhang mit anderen Produkten zu behandeln waren. Das Gericht folgerte die Leichtfertigkeit nur daraus, dass bei der Verladung der starke Geruch hätte bemerkt werden müssen. Auch hätte man daraus folgern müssen, dass das für die Lebensmittel nicht gut sein konnte. Insofern wäre die Verladung leichtfertig und die Nichtbeachtung der Schadensmöglichkeit im Bewusstsein des Schadenseintrittes gewesen.

Die Entscheidung erscheint kritikwürdig. Es mag in dem Einzelfall so gewesen sein, dass der Geruch so penetrant und auffällig war – so wohl auch der Gutachter - , dass man auf eine solche Kontamination schließen musste. Tatsächlich aber bedeutet das, dass man eine Entscheidung auf den Fahrer oder Verlader verlagert, die eigentlich dessen Kompetenz übersteigt. Selbst wenn ein starker Geruch von einem Gut ausgeht, ist doch schon die Frage, ob im Tiefkühlbereich sich der so auf andere Produkte auswirkt. Gleichzeitig kann der Laie doch gar nicht entscheiden, ob bei der entsprechenden Verpackung der Lebensmittel diese den Geruch aufnehmen oder nicht. Aus einer solchen Konstellation dann darauf zu schließen, dass man bewusst einen solchen Schaden in Kauf genommen hat, erscheint recht weit hergeholt. Hier werden die Anforderungen an die Spediteure immer weiter ausgedehnt. Gleichzeitig ist es ja auch ein Leichtes, als Absender von Lebensmitteln entsprechende Vorgaben für die Zusammenladung mit anderen Gütern zu treffen.

Das OLG war zwar der Meinung, dass eine Revision ausgeschlossen werden konnte, da diese Fragen grundsätzliche alle bereits vom BGH entschieden seien. Ich bin trotzdem nicht der Meinung, dass zwingend davon auszugehen ist, dass dieses Urteil Schule macht. Man sollte daher eher darauf achten, Anforderungen an die Lebensmitteltransporte deutlich zu statuieren und zu vereinbaren.

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