September 2020 Blog

Marken und Modelle

Vor allem in der Mode sind so genannte Modellbezeichnungen üblich. Das sind Bezeichnungen für einzelne Waren oder Warengruppen, z.B. Kollektionen, die der Hersteller oder Händler neben einer Hauptmarke verwendet, um dem Kunden und dem Einzelhandel, dem realen Verkäufer oder der Internetseite, eine entgegenkommende Identifizierung der Ware zu ermöglichen. Eine Hose oder ein Kleid heißt dann „Harry“ und „Meghan“, statt „17“ und „18“ oder „PCX 3409C“.

Weil sich die Mode ändert, ändern sich auch die Namen, beides häufig. Wer mehrmals im Jahr eine neue Kollektion auf den Markt bringt, muß deshalb erfinderisch sein, wenn er jedesmal neue Namen aussuchen will. Und allemal kommt über die Zeit ein ziemliches Zeichenportfolio zusammen.

Sind das nun, „Harry“, „Meghan“ etc., alles Marken?

Von der Antwort hängt viel ab: Wenn ja, muß man die verwendeten Bezeichnungen recherchieren, ggf. nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern, neue Bezeichnungen suchen, wenn die recherchierten nicht verfügbar sind, und dann möglichst die gefundenen auch „als Marke“ eintragen lassen. Wenn man es anders macht, und „Harry“ und „Meghan“ nicht nur Namen, sondern z.B. auch Marken sind, kann jemand anderes, der „Harry“ und „Meghan“ schon als Marke registriert hat, die Verwendung als „Modellbezeichnung“ verbieten lassen, bei Amazon, bei Gericht. Und das können nicht nur andere Unternehmen, sondern auch Leute sein, die sich „Harry“ und „Meghan“ schon mal als Marke haben eintragen lassen, ohne damit viel anfangen zu können. Nicht immer ist das bösgläubig. Der Aufwand und das Risiko wären also erheblich. Für die Recherche und die Anmeldung von Marken in mehreren Ländern können schnell EUR 10.000 zusammenkommen, pro Marke, versteht sich. Das ist für eine Marke pro Jahr darstellbar, für 20 pro Saison nicht immer. Auf der anderen Seite sind Markenverletzungen auch mit Kosten und wirtschaftlichen Risiken verbunden, sogar strafbar, auch wenn sich die Staatsanwaltschaften auf wirklich gewichtige kriminelle Praktiken beschränken, wozu die Verwendung eines als Marke geschützten Zeichens in Verkennung der Rechtslage sicher nicht gehört.

Sind „Harry“ und „Meghan“ also Marken, und muß man, wenn man seine Hemden und Hosen so und unter einer Dachmarke, in den Markt bringen will, recherchieren und ggf. anmelden? Was ist eigentlich eine Marke? Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren eines Herstellers von denen eines anderen zu unterscheiden. Wieso sollte man „Harry“ oder „Meghan“ nicht dazu verwenden können? Keine der Bezeichnungen ist – anders als z.B. „Brot“ für „Backwaren“ oder „Diesel“ für Kraftstoff – beschreibend und schon deshalb ungeeignet. Dass Personennamen als Marke geeignet sind, sagt das Markengesetz an mehreren Stellen ausdrücklich, und meint damit nicht nur fantasievolle Namen. Die Hersteller argumentieren nun aber, und nachvollziehbar: Wenn es noch eine, nämlich die Haupt- oder Dachmarke gibt, dann ist das andere eben keine „Marke“, jedenfalls keine richtige, sondern nur eine „Modellbezeichnung“, nämlich etwas, was dem Kunden nicht sagen soll, dass diese Hose etc. von mir, und nicht vom Wettbewerber ist, sondern nur, dass das die Hose „Harry“, nicht die Hose „Boris“ ist. Der Verkehr kann sich dann überlegen, ob er bei mir „Boris“ oder „Harry“ kauft, jedenfalls weiß er klar, dass er bei mir kauft, und allemal gibt es da keine Verwechslungen. Das wäre, in Rechtssprache übersetzt, ein Zeichen ohne Herkunftshinweisfunktion, und also keine (richtige) Marke.

Leider akzeptieren die Gerichte das nicht ohne weiteres, und sie können kaum anders. Der Gesetzgeber, voran der Europäische, hat, nicht zuletzt auf Betreiben auch der Modebranche, den Markenschutz recht weit gezogen. Alles kann eine Marke sein, wenn man nur Hosen eines Herstellers von denen eines anderen damit unterscheiden kann. Wie oft im Markenrecht vergisst man dabei, dass Zeichen als Marken zu schützen bedeutet, anderen die Benutzung von Zeichen zu verbieten. Das können simple Namen sein, „Harry“ und „Meghan“ zum Beispiel, für Hosen, so dass Verwendungsverbote alles andere als selbstverständlich sind. Sie sind aber mit dem gut gemeinten „Schutz“ zwingend verbunden.

Nun ist nicht jedes Zeichen immer und überall eine Marke. Wer seinen Kunden sagt oder schreibt, dass im Unternehmen keine Cola mehr ausgeschenkt wird, mit Rücksicht auf die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter, benutzt das Wort „Cola“ nicht als Marke. Wer in einer Warenliste, die niemand außerhalb des Unternehmens zu sehen bekommt, seine Hosen und Hemden mit den verfügbaren deutschen Vornamen versieht, um sie einfach auseinanderhalten zu können, begeht selbst dann keine Markenverletzung, wenn einige davon als Marke für Hosen oder Hemden geschützt sein sollten. Das ist aber nicht der übliche Gebrauch von Modellbezeichnungen, die ja natürlich in der Kommunikation mit dem Kunden eingesetzt werden und wirken sollen. Nur eben nicht „als Marke“, nicht als Hinweis auf die „betriebliche Herkunft“ einer Ware. Es kommt aber nicht darauf an, was der Verwender der Bezeichnung bezweckt, sondern darauf, wie der Verkehr das versteht, die Kunden und sonstigen Abnehmer.

Weil die Praxis der ungeschützten, angreifbaren „Modellbezeichnungen“ industrieweit gehandhabt wird, nicht wenige Unternehmen also tatsächlich angreifbar sind, gibt es noch nicht sehr viele gerichtliche Auseinandersetzungen. Einige aber gab es zuletzt, auch solche, über die der Bundesgerichtshof (BGH) befinden musste. Er hatte mit den als Modellbezeichnung gemeinten Namen „SAM“, „Hudson“ und „MO“ zu tun und entschied, dass es auf die Umstände ankomme, was also für ein Zeichen konkret verwendet wird, und vor allem: Wie es verwendet wird, ob „blickfangmäßig“ (dann eher Marke), oder versteckt auf einer Liste („an unauffälliger Stelle“, dann eher nicht), bei gängigen Vornamen und entsprechender Übung oder sonstigen „beliebig austauschbaren“ Zeichen eher keine Marke, bei bekannten Bezeichnungen („501) eher doch, obwohl Zahlen an sich recht gut austauschbar sind.

Wenn es „auf die Umstände des Einzelfalls“ ankommt, ist das als Rechtsauskunft betrüblich. Denn worauf sonst, und was sind, nicht nur im Einzelfall, die relevanten Umstände, und vor allem: Warum sind sie relevant? Was heißt es, dass ein Zeichen auf einen Hersteller hinweist, und nicht auf einen anderen, statt auf eine Hose, statt einer anderen? Die Gerichte geben nach Kräften Leitlinien, siehe die knappen Hinweise oben. Aber Zusammenhang, Grund und Gewicht der einzelnen Umstände bleiben unklar. Jüngere Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte, die auch nach den BGH-Urteilen in unterschiedliche Richtungen deuten, geben wenig Hoffnung, dass Rechtsanwendern und Unternehmen, die wissen wollen, ob sie ihr Markenbudget erhöhen müssen, bald besser nachvollziehbare und praktisch besser handhabbare Regeln an die Hand gegeben werden. Man kann das den Gerichten kaum vorwerfen. Denn im Gesetz steht es auch nicht, nur so viel: Ob, zum Beispiel, „Harry“, „Meghan“ oder „Boris“ die Hersteller voneinander unterscheiden, oder nur jeweils deren Hosen und Hemden, entscheidet am Ende „der Verkehr“.  Nur kann man den so einfach nicht befragen.

Dr. Kristofer Bott, Rechtsanwalt
Frankfurt a. M.

 

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