20 Februar 2024 Blog

Prüfpflichten des Verladers

Entgegen der Behauptung, die Entbürokratisierung vorantreiben zu wollen, gibt es doch viele Gesetzesvorhaben zum gegenteiligen Effekt, das gilt auch für den Straßengüterverkehr. Die Zahl der Pflichten, die ein Güterkraftverkehrsunternehmer wahrzunehmen hat, steigt. Um aber gleichzeitig noch für eine weitere Kontrolle zu sorgen, da der Staat selbst damit natürlich Schwierigkeiten hat, werden auch die Versender eingebunden. Auch diese müssen also prüfen, ob verbotene Kabotage-Fahrten vorliegen, ob die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten wurden, Arbeitserlaubnis etc. vorliegen.

Diese Aufgabe ist sowieso schon umfangreich, sie wird aber besonders dann schwierig, wenn der Absender einen Dritten einschaltet, der für ihn die Ladevorgänge durch und damit eben den unmittelbaren Kontakt zu Fahrzeugen und Fahrer. Der Absender muss nämlich dann den Dritten beauftragen, diese Prüfung durchzuführen. Hier ist durchaus umstritten, inwieweit man hier Stichproben, z. B. anordnen kann, obwohl eigentlich nach der Absicht des Gesetzgebers alles zu prüfen ist

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