Dezember 2020 Blog

Sidestream-Merger – Verschmelzung ohne Kapital­er­höhung bei über­nehmen­der Gesell­schaft auch ohne aus­drück­lichen Ver­zicht möglich

Bei einer Verschmelzung besteht grundsätzlich für die übernehmende Gesellschaft die Pflicht, den Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft Anteile zu gewähren (sog. Anteilsgewährungspflicht). Soweit dies von den Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft nicht gewünscht ist, können diese auf die Gewähr der Anteile gemäß § 54 Abs. 1 S. 3 UmwG in notariell beurkundeter Form verzichten. Das OLG Köln hat sich in einer neueren Entscheidung zu den Anforderungen an die Verzichtserklärung geäußert.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!